Gericht im Irak spricht Deutschen frei

​Schmuggel von Altertümern  

Ansicht des Gebäudes des irakischen Obersten Bundesgerichts in Bagdad. Foto: epa/Ahmed Jalil
Ansicht des Gebäudes des irakischen Obersten Bundesgerichts in Bagdad. Foto: epa/Ahmed Jalil

BAGDAD: Ein deutscher Tourist ist im Fall des mutmaßlichen Schmuggels antiker Schätze im Irak freigesprochen worden. Ein britischer Mitreisender wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt, wie das zuständige Gericht am Montag mitteilte. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Brite in krimineller Absicht handelte. Er kann Berufung gegen das Urteil einlegen. Die Beweise gegen den Deutschen reichten dem Richter zufolge nicht für eine Verurteilung.

Bei einer Kontrolle der etwa zehnköpfigen Reisegruppe am Flughafen von Bagdad waren insgesamt 32 Artefakte gefunden worden. Zwei befanden sich im Gepäck des Deutschen. Der 60 Jahre alte Berliner sowie der Brite wurden festgenommen.

Nach Darstellung des Anwalts Mohammed Kubirli gehörten die Stücke im Koffer des Deutschen einem anderen Touristen. Die Objekte seien zudem «sehr klein» und «direkt vom Boden» eingesammelt worden. Der Deutsche habe überhaupt nicht gewusst, dass es sich bei den Objekten um Altertümer handle, sagt Kubirli. Die Stücke sollen aus den Stätten Uruk und Eridu stammen, etwa drei Autostunden südlich der Hauptstadt Bagdad.

Der Deutsche sei über das Urteil sehr glücklich und habe geweint, sagte sein Verteidiger der Deutschen Presse-Agentur. Er wolle nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis innerhalb von 48 Stunden zurück nach Deutschland reisen.

Für den Irak zählen archäologische Stücke zum wichtigsten Kulturgut. Der illegale Handel mit antiken Schätzen aus Nahost bedeutet für die Schmuggler ein Millionengeschäft, ermöglicht durch politische Unruhen und Konflikte. Diebstahl und Schmuggel werden streng bestraft. Die Antiquitäten der Reisegruppe wurden beschlagnahmt und sollen laut Gericht nun in ein Museum gebracht werden.

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