«Gotthard-Raser» muss nichtin Haft

Foto: epa/Pablo Gianinazzi
Foto: epa/Pablo Gianinazzi

STUTTGART (dpa) - Der in der Schweiz verurteilte «Gotthard-Raser» muss nicht in Deutschland ins Gefängnis. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts am Mittwoch sagte, ist die Vollstreckung der Freiheitsstrafe in Deutschland nach Ansicht des Gerichts unzulässig.

Grund sei, dass ein Tempoverstoß in Deutschland keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit sei, für die man nicht ins Gefängnis müsse.

Schweizer Richter hatten den Mann aus Ditzingen bei Stuttgart 2017 in Abwesenheit zu 30 Monaten Haft verurteilt - davon 18 auf Bewährung. Das Justizministerium in Bern hatte ein «Ersuchen um Vollstreckung der Freiheitsstrafe» nach Baden-Württemberg übermittelt.

Der Mann war 2014 mit Tempo 200 über eine Schweizer Autobahn gebrettert und erst an einer Polizeisperre gestoppt worden. Auf der Autobahn gilt ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern. Im Gotthard-Tunnel habe er das Leben anderer Verkehrsteilnehmer durch riskante Überholmanöver aufs Spiel gesetzt, sagten die Ankläger damals.

Solange der Mann nicht in die Schweiz ausreist, droht ihm nun keine Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach Angaben des Landgerichts noch bis Donnerstag (22.3.) Zeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Bisher sei das aber nicht geschehen.

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Jürgen Franke 22.03.18 21:53
Was in der Schweiz eine Straftat ist,
ist in Deutschland bedauerlicherweise lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Es bleibt jedoch unverständlich, dass der Raser bei diesem Tatbestand nicht gleich in Haft geblieben ist.
aurel aurelis 22.03.18 17:52
Schade
Es ist schade, dass die Schweizer das Auto nicht gleich eingezogen haben. Auch hätten sie ihn gleich in der Schweiz einknasten sollen!
Volker Schacht 22.03.18 13:45
Führerschein
Auf Lebenszeit einziehen und Auto beschlagnahmen und verschrotten wäre eine gute Alternative.