Führerschein: Gebühr und Gültigkeit verdoppelt

Auf diesem Parcours wird beim Straßenverkehrsamt in Banglamung die praktische Fahrprüfung absolviert. Foto: bj
Auf diesem Parcours wird beim Straßenverkehrsamt in Banglamung die praktische Fahrprüfung absolviert. Foto: bj

THAILAND: Ab dem 23. Mai gilt für die Erstausstellung eines thailändischen Führerscheins („temporary driving license“) eine neue Gebührenordnung.

Das Amt für Landtransport hat angekündigt, die Gebühr für die Erstausstelllung eines Auto-, Samlor- oder Motorradführerscheins von 100 auf 200 Baht zu verdoppeln. Dennoch gibt es einen Grund zur Freude. Denn nicht nur die Gebühr wurde erhöht, sondern auch die Gültigkeit des Führerscheins: Anstatt ein Jahr, ist der neuausgestellte Führerschein dann zwei Jahre gültig.

Diese Regelung gilt zum Beispiel für alle, die sich einen internationalen Führerschein umschreiben lassen oder in Thailand die theoretische und praktische Prüfung abgeschlossen haben und sich erstmalig einen thailändischen Führerschein ausstellen lassen. Nach einem Jahr kann die Gültigkeit des erstausgestellten Führerscheins zudem auf fünf Jahre verlängert werden.

Ebenfalls neu: Touristen, die ihr Fahrzeug nach Thailand einführen möchten, müssen sich dafür bei Amt für Landtransport eine Genehmigung in Form eines speziellen Kennzeichens einholen. Dieses kostet 500 Baht pro Auto und 200 Baht pro Motorrad.

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Ningnaja, Felix und Ning Montesiniini 18.05.16 20:17
2-jährige Führerscheine
Dies ist nicht etwas,welches ab 23.05.2016 in Kraft treten wird. 1-jährige Führerscheine gibt es schon seit Monaten nicht mehr. Zu erwähnen wäre noch, dass man wie bisher die Füherscheine nach Ablauf (besser vor Ablauf) nur um 5 Jahre verlängern kann, wenn ein entsprechendes Visum vorhanden ist (z.B. NON-O).