Urteil gegen Vertraute des Regierungschefs

Nahaufnahme des Schildes des Prager Stadtgerichts in Prag. Foto: epa/Martin Divisek
Nahaufnahme des Schildes des Prager Stadtgerichts in Prag. Foto: epa/Martin Divisek

PRAG: Sie soll Millionen an EU-Geldern für ein Luxus-Resort abgezweigt haben: Nun ist ein Urteil gegen eine Vertraute von Regierungschef Babis gefallen. Warum er selbst ungeschoren davonkommt.

In einer Affäre um den Missbrauch von EU-Geldern ist eine Parteikollegin und frühere Mitarbeiterin des tschechischen Regierungschefs Andrej Babis verurteilt worden. Ein Gericht in Prag verhängte eine Bewährungsstrafe von drei Jahren gegen die EU-Abgeordnete Jana Nagyova, wie die Agentur CTK berichtete. Sie müsse eine Geldstrafe von umgerechnet 20.500 Euro zahlen. Der Verteidiger der 55-Jährigen habe Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Regierungschef kann nicht belangt werden

Die Anklage hatte Nagyova zur Last gelegt, als Managerin umgerechnet rund zwei Millionen Euro für das Luxus-Resort «Storchennest» erschlichen zu haben. Die Gelder waren für kleine bis mittlere Firmen und nicht für einen Großkonzern bestimmt.

In dem Fall sollte sich ursprünglich auch der Milliardär Babis selbst vor Gericht verantworten. Das Abgeordnetenhaus weigerte sich indes, seine Immunität aufzuheben. Das Verfahren gegen ihn wurde ausgesetzt.

Wer waren die Eigentümer?

Babis wies in der Vergangenheit wiederholt jede Schuld von sich. Er verwies darauf, dass er das «Storchennest»-Projekt in der fraglichen Zeit an zwei seiner Kinder und einen Schwager überschrieben hatte.

Der 71-Jährige steht seit Dezember an der Spitze einer Regierung seiner rechtspopulistischen Bewegung ANO mit zwei Kleinparteien am rechten Rand des politischen Spektrums. Seinen Großkonzern Agrofert übergab er im Februar einem Treuhandfonds, um gesetzliche Vorgaben zur Verhinderung von Interessenkonflikten zu erfüllen.

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