Terrorfinanzierung: Vermögen von 62 Personen eingefroren

Leute gehen über die Galata-Brücke, im Hintergrund die Süleymaniye-Moschee. Foto: epa/Erdem Sahin
Leute gehen über die Galata-Brücke, im Hintergrund die Süleymaniye-Moschee. Foto: epa/Erdem Sahin

ISTANBUL: Die Türkei hat die Vermögen von 62 Personen und 20 juristischen Personen wie Organisationen und Stiftungen im In- und Ausland wegen mutmaßlicher Terrorfinanzierung eingefroren. Darunter sind auch drei Fälle aus Deutschland, wie aus einer entsprechenden Mitteilung des Finanzministeriums hervorging, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Die Vorwürfe beziehen sich auf mutmaßliche Verbindungen zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Die PKK gilt in der Türkei, Europa und den USA als Terrororganisation.

Es lägen berechtigte Gründe für den Verstoß gegen das Gesetz zur Verhinderung von Terrorfinanzierung vor, hieß es. In Deutschland wurde demnach unter anderem das Vermögen des Mezopotamien-Verlags eingefroren. Das Bundesinnenministerium hatte den Verlag 2019 nach Vereinsgesetz wegen PKK-Propaganda verboten.

Die Türkei fror laut Mitteilung auch Vermögen in Österreich und der Schweiz ein, aufgelistet ist zudem eine Organisation aus Schweden.

Schweden hatte im Mai 2022 unter dem Eindruck des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine die Mitgliedschaft in der Nato beantragt. Die Türkei warf der schwedischen Politik dann allerdings mangelnden Einsatz gegen «Terrororganisationen» wie der PKK vor und verweigerte ihre Zustimmung.

Nach Zugeständnissen Schwedens kündigte Präsident Recep Tayyip Erdogan zuletzt an, die Ratifizierung durch das türkische Parlament zu ermöglichen. Nun hängt sie allerdings in einem Ausschuss fest.

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