Gericht verurteilt zwölf Klimaaktivisten

Der Generalstaatsanwalt des Kantons Waadt, Eric Cottier, reagiert nach dem Schuldspruch im Prozess gegen 12 Klimaaktivisten des LAC-Kollektivs. Foto: epa/Laurent Gillieron
Der Generalstaatsanwalt des Kantons Waadt, Eric Cottier, reagiert nach dem Schuldspruch im Prozess gegen 12 Klimaaktivisten des LAC-Kollektivs. Foto: epa/Laurent Gillieron

LAUSANNE: Ein Gericht in der Schweiz hat den Freispruch für zwölf Klimaaktivisten aufgehoben, die eine Bankfiliale besetzt hatten. In zweiter Instanz wurden die jungen Leute, mehrheitlich Studenten, am Donnerstag in Lausanne zu Geldstrafen auf Bewährung und Bußgeldern verurteilt. Anders als die erste Instanz entschied das Waadtländer Kantonsgericht, dass die zwölf Personen nicht aus Gründen eines «rechtfertigenden Notstandes» heraus gehandelt hätten. Ihre Aktion sei nicht geeignet gewesen, die Treibhausgasemissionen einzudämmen oder zu reduzieren.

Die Aktivisten hatten im November 2018 eine Filiale der Credit Suisse in Lausanne besetzt, um gegen die Finanzierung fossiler Brennstoff-Geschäfte zu protestieren. Die Bank zeigte sie wegen Hausfriedensbruch an. Ein Richter in Renens hatte die zwölf im Januar dieses Jahres zunächst freigesprochen, weil der Protest friedlich verlaufen sei. Das Verhalten der Aktivisten sei angesichts der drohenden Klimakatastrophe «notwendig und angemessen» gewesen, so die Begründung. Die Staatsanwaltschaft war aber gegen den Freispruch in Berufung gegangen. Die Credit Suisse weist Vorwürfe zurück, sie betreibe besonders klimaschädliche Geschäfte.

Der Waadtländer Generalstaatsanwalt Eric Cottier hatte den Fall im Januar nach dem unerwarteten Freispruch übernommen. Er legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein und argumentierte, dass ein Gericht nicht für die Behandlung von Klimaproblemen zuständig sei, sondern für die Anwendung der Gesetze.

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