PATTAYA: Nach der Auszählung aller Stimmen liegt ein inoffizielles Ergebnis der Bürgermeister- und Stadtratswahl in Pattaya vor. Demnach steht Amtsinhaber Poramet Ngampichet vom Team „We Love Pattaya“ vor einer zweiten Amtszeit als Bürgermeister.

Poramet Ngampichet mit der Startnummer 2 erhielt nach vorläufigen Angaben 20.184 Stimmen und lag damit deutlich vor Ittiwat Watanasathorn von der People's Party, der 11.566 Stimmen erreichte. Auf den weiteren Plätzen folgten Sakchai Taengho von der Gruppe „Pattaya 2030“ mit 1.077 Stimmen sowie die beiden unabhängigen Bewerber Suaini Charoensuk mit 265 und Itthiphon Nethiyakup Singkhonkaew mit 191 Stimmen.

„We Love Pattaya räumt alle Sitze ab“
Auch bei der Wahl zum Stadtrat konnte das Team „We Love Pattaya“ einen klaren Erfolg verbuchen. Nach dem inoffiziellen Endergebnis setzten sich die Kandidaten der Gruppe in allen vier Wahlbezirken durch und werden künftig sämtliche Sitze des Teams im Stadtrat besetzen.

Wahlbeteiligung bei 43,24 Prozent
Für die Kommunalwahl waren in Pattaya insgesamt 113 Wahllokale eingerichtet worden. Wahlberechtigt waren 80.204 Bürger. An der Bürgermeisterwahl nahmen 34.677 Wähler teil, was einer Wahlbeteiligung von 43,24 Prozent entspricht. Von den abgegebenen Stimmen waren 33.283 gültig, 589 Stimmzettel wurden als ungültig gewertet und 805 Wähler entschieden sich dafür, keinen der Kandidaten zu wählen.
Bezirk 1 mit höchster Wahlbeteiligung
Die höchste Wahlbeteiligung bei der Stadtratswahl wurde im Wahlbezirk 1 mit 47,64 Prozent verzeichnet. In den Wahlbezirken 2, 3 und 4 lag sie bei 44,79, 42,51 und 38,24 Prozent.

Wahlkommission prüft das Ergebnis
Bei den veröffentlichten Zahlen handelt es sich noch um vorläufige Ergebnisse. Diese müssen zunächst vom Wahlausschuss der Stadt Pattaya bestätigt und anschließend an die Wahlkommission der Provinz Chonburi sowie an die nationale Wahlkommission weitergeleitet werden. Sofern keine Einsprüche oder Beschwerden gegen den Wahlverlauf eingehen, soll das Ergebnis innerhalb von 30 Tagen offiziell bestätigt werden. Im Falle von Beschwerden kann sich die Frist nach den gesetzlichen Bestimmungen auf bis zu 60 Tage verlängern.