Pattaya im Corona-Shutdown

Zweite Covid-19-Welle legt öffentliches Leben in Pattaya und Banglamung lahm

Leere Straßen beim ersten Shut- und Lockdown in Pattaya im April. Foto: Jahner
Leere Straßen beim ersten Shut- und Lockdown in Pattaya im April. Foto: Jahner

EILMELDUNG - PATTAYA: Mit der Notverordnung 35/2563 vom 30. Dezember 2020 hat Chonburis Provinzgouverneur am Mittwoch einen neuen Shutdown für den Bezirk Banglamung in Kraft gesetzt, zu dem auch Pattaya gehört.

Mit sofortiger Wirkung geschlossen sind:

  • Alle Einkaufszentren, unter Ausnahme von Filialen lebensnotwendiger Branchen. Dazu gehören Apotheken, Banken, Geldautomaten, Finanz- und Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter, Telefongesellschaften, Mobilfunkanbieter, Supermärkte, Baumärkte (Werkzeuge, Utensilien, Materialien, Baugeräte usw.) und Fachgeschäfte für lebensnotwendige Artikel wie Kochgeschirr sowie für Computer, Hardware usw.
  • Geschäfte, die keine lebensnotwendigen Waren anbieten.
  • Restaurant dürfen nur Speisen zum Mitnehmen oder per Lieferservice anbieten, jedoch keine Gästebewirtung im Lokal. Hotelrestaurants dürfen öffnen, jedoch nur Hotelgäste bedienen.
  • Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Lernzentren, Berufsschulen, Nachhilfeschulen.
  • Entertainmentbetriebe wie A-Go-Gos, Bars, Nachtclubs, Karaoke-Bars, Massagesalons usw.
  • Freizeiteinrichtungen wie Bowlingcenter, Kinos, Wasserparks, Freizeitparks, Touristenattraktionen, etc.
  • Öffentliche Schwimmbäder (bei Swimmingpools in Condo-Anlagen oder in privaten Wohnsiedlungen, hängt es von juristischen Abteilung des Wohnprojekts ab, ob sie die Poolanlage als privat oder öffentlich betrachtet).
  • Geschäfte für rituelle und religiöse Utensielen wie Amulette, Tempelshops etc.
  • Pool- und Snookerhallen.
  • Fitnessstudios und ähnliche Sportstätten.
  • Internetcafés und Online-Gaming-Shops.
  • Massagesalons, Spas, Schönheitskliniken (noch nicht geklärt sind zum bisherigen Zeitpunkt Friseursalons und Frisörgeschäfte).
  • Öffentliche Parks, Sportplätze, Spielplätze und alle Orte, an denen Menschen zusammenkommen könnten (nicht ausdrücklich erwähnt wurden Golfplätze oder Angelparks, jedoch dürften diese unter Orte fallen, an denen sich Menschen versammeln).

Ebenfalls nicht explizit erwähnt wurden Strände. Da jedoch auch öffentliche Parkanlagen unter die Bereiche fallen, in denen sich Menschen versammeln könnten und somit geschlossen sind, liegt die Vermutung nahe, dass auch Strände von der Schließung betroffen sein könnten.

Minimärkte wie 7-Eleven, FamilyMart, Tesco Express etc. müssen von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr schließen.

Strengstens verboten sind Partys oder Versammlungen, die gegen die Regeln der sozialen Distanzierung verstoßen, sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich. Ab welcher Personenzahl ein Zusammentreffen von Menschen als Versammlung gilt wurde nicht definiert.


Die Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung und ohne Befristung in Kraft.


Bisher wurden kein Alkoholverkaufsverbot und keine Ausgangssperre erlassen. Die Bevölkerung wird jedoch aufgefordert, zu Hause zu bleiben und sich in Selbstisolation zu üben.

Die Maskenpflicht ist nach wie vor aus der vorherigen Notstandsverordnung zur Unterdrückung des ersten Covid-19-Ausbruchs in Kraft. Verstöße gegen die Maskenpflicht können mit empfindlichen Strafen geahndet.

Chonburis Gouverneur Phakarathorn Tienchai appelliert an die Bevölkerung, auf unnötige Reisen zu verzichten, auch wenn bisher keine Reisebeschränkungen oder -verbote erlassen wurden.

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Leserkommentare

Vom 10. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Thomas Sylten 30.12.20 23:44
Prompte Reaktion der Redaktion:
So muss Nachrichten - Danke !!
Markus Boos 30.12.20 17:45
Danke Farang
Das nenne ich mal Reaktion.
Klaus Olbrich 30.12.20 17:45
Alles schön vorausgesagt.
Es ist wirklich unglaublich, was sich in der Welt abspielt.! Die grosse Frage stellt sich, was geschieht in naher Zukunft.!!!???