Le Pen legt Revision ein

Wahlkampfstart ohne Fußfessel

Marine Le Pen posiert vor einem Interview mit dem französischen Sender TF1 nach dem Urteil in ihrem Berufungsprozess wegen veruntreuter EU-Gelder. Foto: EPA/Christian Hartmann/pool
Marine Le Pen posiert vor einem Interview mit dem französischen Sender TF1 nach dem Urteil in ihrem Berufungsprozess wegen veruntreuter EU-Gelder. Foto: EPA/Christian Hartmann/pool

PARIS: Le Pen bleibt vorerst ohne Fußfessel - aber das Risiko bleibt: Entscheidet das Kassationsgericht schneller als erwartet, könnte sich alles ändern.

Frankreichs Rechtsnationale Marine Le Pen hat gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern wie angekündigt Revision eingelegt. Das berichteten französische Medien unter Verweis auf die Justiz. Eine von einem Berufungsgericht verhängte einjährige Haftstrafe mit Fußfessel wird somit vorläufig nicht vollstreckt. Le Pen kann also wie von ihr geplant zunächst ungehindert in den Wahlkampf für die Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr starten. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Berufungsurteil auf eine Revision verzichtet.

Das Kassationsgericht hatte angekündigt, über eine Revision von Le Pen bis spätestens Anfang April und somit vor Beginn der Präsidentschaftswahl zu urteilen. Die erste Wahlrunde ist für den 18. April und die zweite Runde für den 2. Mai 2027 geplant. Ob Le Pen das Tragen einer Fußfessel vor der Wahl am Ende doch noch droht, hängt von zwei Faktoren ab.

Wahlkampf mit Fußfessel?

Zum einen müsste das Kassationsgericht dafür das Urteil des Berufungsgerichtes billigen, womit die Strafe rechtskräftig würde. Außerdem müsste es seine Entscheidung deutlich früher vor der Wahl fällen. Denn über das Datum und die Modalitäten zum Anlegen einer Fußfessel würde ein Strafvollstreckungsrichter erst einige Wochen nach Rechtskraft des Urteils befinden.

Sollte die Rechtsnationale bis dahin zur Präsidentin gewählt worden sein, würde sie danach Immunität genießen und die Strafe könnte erst nach ihrer Amtszeit vollstreckt werden. Ein weiteres Hindernis für die Rechtsnationale hatte das Berufungsgericht bereits aus dem Weg geräumt. Es entzog ihr das passive Wahlrecht - also die Möglichkeit zu kandidieren - für lediglich 15 Monate, eine Strafe, die Le Pen seit dem Urteil in erster Instanz also bereits verbüßt hat. In erster Instanz hatte das Gericht ihr das passive Wahlrecht noch für fünf Jahre und mit sofortiger Wirkung entzogen.

Wie die Chancen stehen, dass Le Pen im kommenden Jahr tatsächlich zur Präsidentin gewählt wird, hängt sehr entscheidend auch davon ab, wer für die anderen politischen Lager ins Rennen geht. Diese aber haben sich noch nicht klar sortiert - bis auf Frankreichs Linkspartei, für die erneut deren Anführer Jean-Luc Mélenchon kandidiert. Le Pens Chancen, in die Stichwahl einzuziehen, sind aber recht gut. In den Umfragen liegt sie seit Monaten mit über 30 Prozent deutlich vorne.

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Ingo Kerp 22.07.26 13:40
Die Politik hat heutzutage so einiges zu bieten. Eine evtl. franz. Präsidentin, der man u.U. vorher noch eine Fußfessel anlegt, ein amerikanischer Präsident, der ein verurteilter Straftäter ist, ein israel. Präsident den der ISTGH als Straftäter vor Gericht zu ziehen droht etc.etc. Da kann man wohl behaupten, die Politik hat so einiges an negativer Unterhaltung zu bieten.

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