Sterbehilfe in Ausnahmen straffrei

Foto: epa/Riccardo Antimiani
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ROM (dpa) - Das italienische Verfassungsgericht hat Sterbehilfe in eng beschränkten Fällen für straffrei erklärt. In einer am Mittwochabend nach zweitägiger Beratung veröffentlichten Entscheidung forderte das höchste Gericht das Parlament zugleich zu einer genaueren gesetzlichen Regelung auf.

In der Mitteilung des Gerichtes heißt es unter anderem, dass die Beihilfe zum Suizid nicht strafbar sei, wenn ein Kranker die Entscheidung, sich das Leben zu nehmen, frei getroffen habe und unter einer unheilbaren Krankheit leide, die für ihn unerträgliche Leiden bedeute.

Hintergrund war der Fall des als «DJ Fabo» bekannten Mailänder Discjockeys Fabio Antoniani, der nach einem Unfall unter einer Tetraplegie litt, einer besonders schweren Form der Querschnittslähmung. Er setzte im Februar 2017 seinem Leben in einer Spezialklinik in der Schweiz ein Ende. Er wurde von dem Sterbehilfe-Aktivisten Marco Cappato begleitet. Dieser zeigte sich nach seiner Rückkehr nach Italien selbst an und wurde wegen Verstoßes gegen Artikel 580 des italienischen Strafgesetzbuches angeklagt. Das Schwurgericht in Mailand verwies den Fall aber an das Verfassungsgericht. Dieses setzte den Parlamentariern eine Frist bis Dienstag dieser Woche für eine neue gesetzliche Regelung - die ergebnislos verstrich.

Cappato begrüßte die Entscheidung. «Von heute an sind wir in Italien alle freier, auch diejenigen, die nicht einverstanden sind. Ich habe Fabiano geholfen, weil ich es für meine Pflicht hielt», sagte er laut Nachrichtenagentur Ansa. Das Gericht habe geklärt, dass es auch ein verfassungsmäßiges Recht seines Freundes war, nicht grausame Qualen leiden zu müssen.

Die italienische Bischofskonferenz kritisierte die Entscheidung scharf. «Die Bischöfe bestätigten und bekräftigten die Verpflichtung der Kirche zur Nähe und Begleitung für alle Kranken», erklärte sie laut Ansa. Die konservative Vereinigung «Scienza & Vita» (Wissenschaft und Leben) kritisierte, der Gerichtshof habe «den italienischen Radikalen» nachgegeben.

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