BANGKOK: Es gibt eine gute Nachricht für Ausländer in Thailand: Die thailändische Einwanderungsbehörde hat die umstrittene TM28-Meldepflicht des Aufenthaltsortes von Ausländern in Thailand praktisch abgeschafft.
Theoretisch bleibt die TM28-Regelung weiterhin bestehen, in der Praxis wird sie jedoch durch eine neue umfangreiche Liste mit Ausnahmen außer Kraft gesetzt, was zur Folge hat, dass fortan fast niemand mehr eine TM28-Meldung bei der Immigration einreichen muss.
Ausnahmen hebeln Regelung aus
Die Liste der Ausnahmen, die in den Abschnitten 2.2 und 2.3 aufgezählt werden, umfasst nahezu jeden Ausländer in Thailand, von Diplomaten über Studenten, in Thailand arbeitenden Personen, Ausländern, die mit einem Thailänder verheiratet oder Elternteil eines thailändischen Kindes sind bis hin zu Personen, die ihren Ruhestand in Thailand verbringen.
Auf ihrer Webseite datiert die Immigration die neue Ausnahmenregelung bezüglich TM28 auf den 14. Februar mit dem Zusatz, dass sie bereits am 28. Januar in Kraft trat.
Wohnortwechsel weiterhin meldepflichtig (TM27)
Ausländer sind jedoch weiterhin verpflichtet, die Einwanderungsbehörde zu informieren, wenn sie ihren Wohnsitz dauerhaft ändern, z. B. bei einem Umzug von Naklua nach Jomtien. Dies wird im Formular TM27 geregelt.
Hotels müssen Gäste weiter melden (TM30)
Ebenfalls weiter bestehen bleibt die TM30-Meldepflicht für Hotels, Pensionen, Gästehäuser und Vermieter: Hotelgäste, Mieter etc. müssen weiter umgehend der Immigration gemeldet werden. Hotels machen dies in der Regel bereits beim Check-In.
Hinfällig ist hingegen die bisherige Anforderung, dass Ausländer, die sich länger als 24 Stunden in einer anderen Provinz aufhalten, dazu verpflichtet sind, ihr lokales Immigration-Büro über ihre Rückkehr zum Wohnort mit dem TM28-Formular zu informieren.