Immigration befreit Ausländer von TM28-Meldepflicht

Die TM30-Meldepflicht für das Beherbergungsgewerbe bleibt weiter bestehen: Hotels Müssen Ihre Gäste Weiterhin Der Immigration Melden. Foto: The Thaiger
Die TM30-Meldepflicht für das Beherbergungsgewerbe bleibt weiter bestehen: Hotels Müssen Ihre Gäste Weiterhin Der Immigration Melden. Foto: The Thaiger

BANGKOK: Es gibt eine gute Nachricht für Ausländer in Thailand: Die thailändische Einwanderungsbehörde hat die umstrittene TM28-Meldepflicht des Aufenthaltsortes von Ausländern in Thailand praktisch abgeschafft.

Theoretisch bleibt die TM28-Regelung weiterhin bestehen, in der Praxis wird sie jedoch durch eine neue umfangreiche Liste mit Ausnahmen außer Kraft gesetzt, was zur Folge hat, dass fortan fast niemand mehr eine TM28-Meldung bei der Immigration einreichen muss.

Ausnahmen hebeln Regelung aus

Die Liste der Ausnahmen, die in den Abschnitten 2.2 und 2.3 aufgezählt werden, umfasst nahezu jeden Ausländer in Thailand, von Diplomaten über Studenten, in Thailand arbeitenden Personen, Ausländern, die mit einem Thailänder verheiratet oder Elternteil eines thailändischen Kindes sind bis hin zu Personen, die ihren Ruhestand in Thailand verbringen.

Auf ihrer Webseite datiert die Immigration die neue Ausnahmenregelung bezüglich TM28 auf den 14. Februar mit dem Zusatz, dass sie bereits am 28. Januar in Kraft trat.

Wohnortwechsel weiterhin meldepflichtig (TM27)

Ausländer sind jedoch weiterhin verpflichtet, die Einwanderungsbehörde zu informieren, wenn sie ihren Wohnsitz dauerhaft ändern, z. B. bei einem Umzug von Naklua nach Jomtien. Dies wird im Formular TM27 geregelt.

Hotels müssen Gäste weiter melden (TM30)

Ebenfalls weiter bestehen bleibt die TM30-Meldepflicht für Hotels, Pensionen, Gästehäuser und Vermieter: Hotelgäste, Mieter etc. müssen weiter umgehend der Immigration gemeldet werden. Hotels machen dies in der Regel bereits beim Check-In.

Hinfällig ist hingegen die bisherige Anforderung, dass Ausländer, die sich länger als 24 Stunden in einer anderen Provinz aufhalten, dazu verpflichtet sind, ihr lokales Immigration-Büro über ihre Rückkehr zum Wohnort mit dem TM28-Formular zu informieren.

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Werner Schilling 22.02.20 10:11
Du (Markus Lichtensctein) bist damit nicht alleine
Lebe (mit Thai verheiratet) seit mehr als 10 Jahren in Thailand und bekomme jedes Jahr (30-60 Tage am Stueck) Besuch von meinem Sohn. So dauerte (bzw. war der Familien Arbeits Aufwand) fuer ein 6 Monatiges Education Visum an einer Sprachschule in Bangkok ca. eine Arbeitswoche. 2 Fahrten zur Sprachschule BGK (wegen aller Unterlagen, Anmeldung Tsd'e von Baths Anzahlung usw.) und zusaetzlich 2 Fahrten nach Muenchen wegen Visa (Schul-Unterlagen angeblich nicht ausreichend). Ergebnis er kommt jetzt fuer 3 Monate (da Visa nur 3 Monat gueltig, angeblich verlaengerbar um 3 Monate bei Vorlage des Stundennachweis der Schule und andere Auflagen). Fuer seinen Aufenthalt in Thailand wird er wahrscheinlich mehrere Orte oefters aufsuchen, da waere mein 1-ter Wohnsitz in Chonburi, wegen Pflegefall Schwiegermutter bin ich aber wahrscheinlich auch oefters in Chaiyaphum. Wer weis dann schon was man genau tun muss, das wissen nicht mal die Thais welche mit einem Farang verheirtatet sind, vor allem da jede Province (Behoerde) in Thailand ihre eigene Regelauslegung entwickelt hat.
Markus Lichtenstein 21.02.20 14:22
Alle Klarheiten beseitigt !
Was genau muss ich eigentlich tun, wenn ich 1x im Jahr hier in Thailand für knapp 90 Tage Urlaub mache ?
Übernachtung im Haus meiner Frau
Ingo Kerp 21.02.20 13:17
Danke, das ist doch mal eine gute Nachricht.
Oliver Harms 21.02.20 10:36
Das hatte die mir gesagt
Ich war Anfang des Monats bei der Imi
hier in Bangkok wegen dem Passwort für TM
28 und 30.
Die wirklich sehr freundliche Beamtin sagte
mir das ich TM 28 nicht mehr ausfüllen muss.
Sie hat sogar höflich nach meinem Handy gefragt und mir die Daten mit Passwort runter
geladen.
Kompetenz, Service und Freundlichkeit bei der Immigration in Bangkok bei einer Wartezeit von geringen 20 Minuten sehr gut.