Ehegattenvisa für Schwule und Lesben

Gay-Aktivisten in Hongkong. Foto: epa/Jerome Favre
Gay-Aktivisten in Hongkong. Foto: epa/Jerome Favre

HONGKONG (dpa) - Verheiratete Schwule und Lesben können künftig ein Ehegattenvisum für einen geplanten Aufenthalt in Hongkong beantragen. Das entschied ein Gericht in der Sonderverwaltungszone im südöstlichen China am Mittwoch.

Die historische Entscheidung in der konservativ geprägten Stadt folgt einem langwierigen Gerichtsprozess um ein lesbisches Ehepaar, das 2011 von Großbritannien nach Hongkong gezogen war. Eine der Frauen, die nur als SS bekannt ist, hatte eine Stelle in Hongkong angetreten. Ihre Partnerin QT wollte sie begleiten, erhielt aber kein Ehegattenvisum zum Leben und Arbeiten in der Stadt, weil Hongkong die Homo-Ehe nicht anerkennt.

QT zog vor Gericht und bekam zunächst Recht. Die Einwanderungsbehörde legte aber Berufung ein. Der Fall landete vor dem höchsten Berufungsgericht, der die bisherige Visaregelung jetzt als «diskriminierend» ablehnte. Es sei wichtig für Hongkong, Talente aus dem Ausland anzuwerben, so das Gericht. Die Richtlinien der Einwanderungsbehörde seien «kontraproduktiv». Nach Angaben der Regierung machen Ausländer knapp 8,6 Prozent der Bevölkerung in Hongkong aus.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bezeichnete die Gerichtsentscheidung als «Meilenstein für Hongkong und einen Wendepunkt für die Rechte der LGBTI-Gemeinde in ganz Asien.» Die Abkürzung LGBTI steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle.

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