Härtere Strafe nach Tötung von Freundin

Foto: Freepik
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BERN: Ein wegen Tötung seiner Freundin im Tessin in der Südschweiz verurteilter Deutscher muss nach einer Berufung gegen das Urteil nun länger in Haft. Das Berufungsgericht in Locarno setzte die Haftstrafe am Mittwoch auf 18,5 Jahren fest, sechs Monate länger als im erstinstanzlichen Urteil, wie das Gericht bestätigte.

Der heute 32-jährige Deutsche mit Wohnsitz in Zürich war im April 2019 mit seiner 22-jährigen britischen Freundin in einem Hotel in Muralto im Tessin. Er alarmierte am Morgen selbst Rettungskräfte, weil es seiner Freundin nicht gut gehe, wie er an der Rezeption sagte. Sanitäter konnten aber nur noch den Tod der jungen Frau feststellen. Die Millionenerbin war laut Autopsie erstickt und hatte kleinere Knochenbrüche. Der Deutsche sagte, ein einvernehmliches erotisches Spiel mit Würgen sei schief gegangen. Andere Gäste hatten aber von heftigem Streit in dem Zimmer berichtet.

Das schriftliche Urteil soll bis Ende des Jahres vorliegen. Dann haben beide Seiten 30 Tage Zeit, um Berufung einzulegen und den Fall an die nächste Instanz weiterzuziehen.

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