DEN HAAG: Zwei Autobahnblockaden, zwei Wasserwerfer-Einsätze und zwei Mal Massenfestnahmen. In Den Haag griff die Polizei am Wochenende gegen verbotene Demonstrationen von Extinction Rebellion durch.
Bei zwei verbotenen Protestaktionen für mehr Klimaschutz sind am Wochenende in Den Haag insgesamt fast 3000 Teilnehmer vorübergehend festgenommen worden. Sie hatten am Samstag und Sonntag die Autobahn A12 nahe des niederländischen Parlaments- und Regierungsviertels blockiert. An beiden Tagen setzte die Polizei Wasserwerfer gegen die Gruppe Extinction Rebellion (XR) ein. Am Sonntag nahmen Einsatzkräfte laut Mitteilung mehr als 500 Teilnehmer fest, tags zuvor waren es rund 2400.
Am Sonntag beteiligten sich laut Schätzungen der Stadtverwaltung rund 1000 Menschen an der Blockadeaktion, am Vortag sollen einem entsprechenden Aufruf von XR noch rund 9000 gefolgt sein. Mehrere Tausend weitere Menschen demonstrierten am Wochenende laut XR und anderen Organisationen außerhalb des Autobahnbereichs, wo die Aktionen zumeist erlaubt waren. Medienberichten zufolge solidarisierten sich viele dieser Demonstranten mit der Blockadeaktion.
Den Haags Bürgermeister Jan van Zanen hatte die Zwangsräumung des Autobahnabschnitts genehmigt, nachdem sich die Demonstranten dort der Aufforderung widersetzten, die Straße frei zu machen. Ihnen war angeboten worden, ihre Demonstration gegen die Energiepolitik der Regierung unweit des Hauptbahnhofs von Den Haag abzuhalten, wo dies legal war.
Wie schon am Samstag wurden die Festgenommenen auch am Sonntag mit Bussen in das Stadion des Fußballclubs ADO Den Haag gebracht. Wenig später waren die meisten von ihnen wieder auf freiem Fuß. Nur gegen einige wenige wurden laut Polizei Strafverfahren eingeleitet.
Eigenen Angaben zufolge will XR die A12 solange täglich blockieren, bis in den Niederlanden sämtliche staatlichen Subventionen für fossile Brennstoffe wie Kohle, Öl und Gas gestrichen werden. Die Gruppe wirft der Regierung vor, ein Versprechen zum Abbau von Steuervergünstigungen und anderen Subventionsformen für die Luft- und Schifffahrt sowie die Stromerzeugung mit fossilen Energieträgern und die Ölförderung nicht einzuhalten.