Drei Polizisten wegen vorsätzlicher Gewalt verurteilt

Drei Polizisten wegen vorsätzlicher Gewalt verurteilt

BOBIGNY: Wegen vorsätzlicher Gewalt bei einer Festnahme sind drei französische Polizisten zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in Bobigny verhängte am Freitag Strafen zwischen drei und zwölf Monaten, wie mehrere Medien berichteten. Außerdem sollen zwei der Beamten zwei beziehungsweise fünf Jahre lang nicht als Polizisten arbeiten dürfen. Ihre Anwälte hatten mit legitimer Verteidigung argumentiert und auf Freispruch gepocht. Der Vorfall war in Frankreich zu einem Symbol für Polizeigewalt geworden.

Vor knapp sieben Jahren war der damals 22-jährigen Théodore Luhaka bei einer Personenkontrolle in einem Pariser Vorort von Polizisten mit einem Schlagstock schwer am Po verletzt worden. Der Mann trug bleibende Schäden davon. Der auf Video festgehaltene Vorfall sorgte landesweit für Empörung. Immer wieder kam es in den Tagen und Wochen nach der Festnahme zu Ausschreitungen im Land.

Die «Théo-Affäre» ist auch deshalb besonders, weil es in Frankreich trotz wiederkehrender Vorwürfe nicht oft Justizverfahren zu Polizeigewalt gibt. Im Zentrum des Prozesses stand die Frage, ob der Stockschlag gerechtfertigt war. Wie die Zeitung «Le Monde» aus dem Gerichtssaal berichtete, machten Experten einer internen Überwachungsinstanz der Polizei hierzu widersprüchliche Aussagen.

Die Staatsanwaltschaft sagte über das Vorgehen der Beamten in ihrem Schlussplädoyer, es schaue überhaupt nicht nach legitimer Selbstverteidigung aus. Es habe unnötige Gewalt und Taten aus Genervtheit und Rachlust gegeben, zitierte die Zeitung «Le Figaro».

Das Opfer sagte noch vor dem Urteilsspruch, das Strafmaß sei nicht wichtig, wie die Zeitung «Le Parisien» berichtete. «Das Wichtige ist, dass der Wahrheit zu ihrem Recht verholfen wurde», sagte Luhaka. Die Beamten hätten sich nicht wie richtige Polizisten verhalten. Mögliche Disziplinarmaßnahme sollten nach dem Prozess verhängt werden, berichtete «Le Monde» mit Verweis auf die Pariser Polizeipräfektur.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder

Es sind keine Kommentare zum Artikel vorhanden, bitte schreiben Sie doch den ersten Kommentar.