Corona-Überblick: Meldungen am Montag

Foto: Freepik
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Corona-Zertifikate der EU sollen weiter genutzt werden können

BRÜSSEL: Die EU-Regeln zu den digitalen Covid-Zertifikaten sollen wegen der anhaltenden Pandemie weiter gültig bleiben. Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der EU-Staaten einigten sich am Montagabend darauf, die entsprechende Verordnung um ein Jahr bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern, wie die derzeitige französische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Die Zertifikate sollen es erlauben, das Reisen in Corona-Zeiten so unkompliziert wie möglich zu machen. Mittels eines QR-Codes lässt sich mit ihnen nachweisen, ob man entweder gegen Covid-19 geimpft wurde, negativ auf Corona getestet wurde oder von Corona genesen ist. Die digitale Version kann auf einem mobilen Gerät gespeichert werden, zudem gibt es meist auch die Möglichkeit, eine Papierfassung zu erstellen.

Die EU-Kommission hatte die Verlängerung der EU-Regeln für die Zertifikate bereits im Februar vorgeschlagen. Sie begründete dies damit, dass das Coronavirus in Europa nach wie vor weit verbreitet ist und die Auswirkungen eines möglichen Anstiegs der Infektionen im zweiten Halbjahr 2022 oder des Auftretens neuer Varianten kaum abzusehen sind. Durch die Verlängerung der Verordnung könnten Reisende auch weiterhin ihr digitales Covid-Zertifikat der EU nutzen, falls Mitgliedstaaten bestimmte Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit beibehielten.


Corona-Grenzkontrollen in der EU unzureichend überprüft

LUXEMBURG: Coronabedingte Grenzkontrollen zwischen einzelnen EU-Ländern sind nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofs schlecht geprüft worden. Die EU-Kommission hätte die Corona-Maßnahmen der EU-Staaten «mangelhaft» koordiniert und zudem nicht genug Infos über Grenzkontrollen eingeholt. Da Reisefreiheit eine der Grundfreiheiten der EU sei, hätte die Kommission sorgfältig prüfen müssen, ob alle während der Corona-Krise eingeführten Beschränkungen relevant und gerechtfertigt waren, sagte Rechnungshofprüfer Baudilio Tomé Muguruza am Montag.

Dem Bericht zufolge habe die Überwachung nicht gewährleisten können, dass die Schengen-Regeln, die den freien Personenverkehr in der EU erleichtern, in vollem Umfang eingehalten wurden, hieß es. Zudem wiesen die Prüfer darauf hin, dass die EU-Staaten verantwortlich gewesen seien, die Maßnahmen umzusetzen. Die EU-Kommission habe aber den Auftrag, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Zu diesem Zweck habe die Kommission Leitlinien herausgegeben, die nach Ansicht der Prüfer aber nicht praxisorientiert genug gewesen seien.

Im Bericht heißt es zudem, dass die Mitteilungen, in denen die EU-Staaten die Kommission über die Grenzkontrollen informiert habe, keine ausreichenden Belege dafür enthielten, dass die Kontrollen verhältnismäßig und als letztes Mittel zum Einsatz gekommen seien. Zudem wird bemängelt, dass die Kommission nicht entschiedener gegen langfristige Grenzkontrollen vorgegangen sei.

Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich innerhalb des Schengen-Raums frei zu bewegen. Teil des Schengen-Raums sind insgesamt 22 EU-Länder und vier Nicht-EU-Länder. Dieses Recht kann jedoch zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit eingeschränkt werden. In solch einem Fall müssen die Mitgliedstaaten die EU-Kommission darüber informieren. Anschließend überprüft diese, ob die vorgesehenen Beschränkungen mit dem EU-Recht vereinbar sind.

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