Bei abgelaufenem Schengen-Visum Land verlassen

Foto: Pixabay/Erich Westendarp
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BERLIN: Wer sich mit einem abgelaufenen Schengen-Visum in Deutschland aufhält, muss nach Ende September das Land verlassen.

Das deutsche Innenministerium teilte am Freitag mit, die Ausnahme-Verordnung zur Legalisierung des Aufenthalts von Inhabern abgelaufener Visa für den Schengen-Raum werde nicht über den 30. September hinaus verlängert. Damit kehre Deutschland wieder zum «gesetzlich vorgesehenen Normalfall zurück».

Die Ausnahme-Regelung hatte Innenminister Horst Seehofer im April getroffen, als viele Länder wegen der Corona-Pandemie Einreisesperren erlassen hatten und Flüge größtenteils gestrichen worden waren. Die Verordnung galt zunächst bis zum 30. Juni und wurde dann noch einmal um drei Monate verlängert.

Inzwischen hätten sich die internationalen Reisemöglichkeiten insgesamt deutlich verbessert, erklärte das Innenministerium. Einreiseverbote für eigene Staatsangehörige existierten aktuell in keinem Staat mehr. Daher wolle man die Verordnung nicht noch einmal verlängern. In den wenigen Fällen, in denen wegen besonderer Umstände im Einzelfall eine Ausreise weiter unmöglich sein sollte, «kann mit den bestehenden Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, bis eine Ausreise möglich ist».

Derzeit gebe es keine konkreten Pläne für eine Rückkehr zu den Kontrollen an den deutschen Grenzen, die Seehofer zur Eindämmung der Pandemie vorübergehend eingeführt hatte, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Die mit Einreisebeschränkungen verbundenen Kontrollen waren im März angeordnet und im Juni wieder beendet worden.

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