Israel muss Anordnungen des UN-Gerichts beachten

Die Ansprache von Joan Donoghue, Vorsitzende Richterin des internationalen Gerichtshofs, während der Eröffnungssitzung wird in den Medienraum des Internationalen Gerichtshofs übertragen. Foto: Patrick Post/Ap/dpa
Die Ansprache von Joan Donoghue, Vorsitzende Richterin des internationalen Gerichtshofs, während der Eröffnungssitzung wird in den Medienraum des Internationalen Gerichtshofs übertragen. Foto: Patrick Post/Ap/dpa

JUBA: Außenministerin Annalena Baerbock hat am Rande ihrer mehrtägigen Ostafrika-Reise Unterstützung für die vom Internationalen Gerichtshof vorläufig angeordneten Maßnahmen an Israel bekundet. Diese seien völkerrechtlich verbindlich, Israel müsse sich bei seinem Militäreinsatz im Gazastreifen daran halten, teilte Baerbock am Freitag mit.

Das Gericht hatte am Freitag eine Gefahr von Völkermord im Gazastreifen festgestellt, Israel aber nicht zum Ende seines Militäreinsatzes gegen die islamistische Hamas verpflichtet. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag beauftragte Israel, mehr Schutzmaßnahmen für Palästinenser zu ergreifen, um Völkermord zu verhindern.

Baerbock erklärte weiter: «Der Gerichtshof hat zugleich deutlich gemacht, dass Israels Vorgehen in Gaza auf den barbarischen Terror des 7. Oktobers folgt, und daran erinnert, dass auch Hamas an das humanitäre Völkerrecht gebunden ist und endlich alle Geiseln freilassen muss. Das werden wir mit aller Kraft unterstützen, ebenso die angeordnete Maßnahme an Israel, dringend mehr humanitäre Hilfe nach Gaza zu lassen.»

Die Richter in Den Haag hatten einem Eilantrag Südafrikas nur teilweise entsprochen, das eine sofortige Einstellung der militärischen Handlungen gefordert hatte. Es ist eine erste Entscheidung in dem Völkermord-Verfahren, das Hauptsacheverfahren kann sich Jahre hinziehen.

Auslöser des Gaza-Kriegs war das schlimmste Massaker in der Geschichte Israels, das Terroristen der Hamas sowie anderer extremistischer Gruppen am 7. Oktober im Süden Israels verübt haben.

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