Aktuelle Meldungen der Luftfahrt am Mittwoch

Foto: Freepik
Foto: Freepik

Behörde prüft Kontrollverlust bei Boeing 777 im Anflug auf Paris

PARIS: Die französische Zivilluftfahrtbehörde ermittelt wegen eines schweren Zwischenfalls beim Landeanflug einer Boeing 777 auf Paris, bei dem die Piloten die Kontrolle über das Flugzeug verloren haben. Wegen einer Instabilität der Steuerung, Kursschwankungen und Problemen bei der Instrumentenbedienung im Endanflug sei eine Sicherheitsuntersuchung eingeleitet worden, teilte die Behörde am Mittwoch in Paris mit. Der Flugschreiber der Maschine sowie die Stimmaufzeichnung der Besatzung würden ausgewertet.

Die aus New York kommende Air France-Maschine hatte am Vortag die bereits eingeleitete Landung in Paris-Charles-de-Gaulle abgebrochen, war durchgestartet und dann in einem zweiten Anlauf sicher gelandet. Wie die Zeitung «Le Parisien» berichtete, befand sich das Flugzeug in einer Höhe von rund 370 Metern, als die Piloten sich zum Durchstarten entschieden.

Die Zeitung veröffentlichte eine Tonaufzeichnung der Kommunikation der Piloten, von denen einer dem anderen nach einem Alarmsignal «stopp, stopp» zuruft. Dem Tower berichtet er kurz darauf von «einem Problem mit der Flugsteuerung, das Flugzeug hat so ziemlich alles gemacht». Menschen kamen bei dem Vorfall nicht zu Schaden. Air France beschrieb die Reaktion der Piloten laut der Zeitung als eine Standardprozedur, für die Besatzungen aller Airlines ausgebildet würden.


EuGH-Urteil zu Entschädigung bei Verspätung einer Drittstaats-Airline

LUXEMBURG: Haben Fluggäste ein Recht auf Entschädigung, auch wenn ein verspäteter Flug außerhalb der EU durch die Airline eines Drittstaates durchgeführt wurde? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Donnerstag (9.30 Uhr) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Hintergrund ist ein Fall, bei dem drei Reisende von der amerikanischen Fluglinie United Airlines je 600 Euro Entschädigung verlangen, weil sie mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel ankamen. Der zweite Flug von Brüssel nach San José - über Newark - hatte technische Probleme. Die Flüge wurden bei Lufthansa gebucht, aber von United Airlines durchgeführt.

In einem rechtlich nicht bindenden Gutachten hatte ein Generalanwalt des EuGH die Ansicht vertreten, dass die Fluggastrechteverordnung der EU auf einen solchen Fall anwendbar und auch gültig sei. Oft folgen die Richter am EuGH den Gutachten. United Airlines ist der Meinung, dass die Verordnung auf einen solchen Fall nicht abgewendet werden kann.


Eurocontrol sieht stete Erholung von Europas Flugverkehr

BRÜSSEL: Der Luftverkehr in Europa wird sich 2022 einer Prognose der europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) zufolge stetig von seinem Corona-Einbruch erholen. Für den Sommer wird ein Verkehrsaufkommen von 85 bis 89 Prozent im Vergleich zu 2019 erwartet, Ende des Jahres werden 92 Prozent prognostiziert. Von Januar bis April sei der Wert bereits um elf Prozentpunkte auf 79 Prozent des Vorkrisenniveaus gestiegen, wie Eurocontrol am Mittwoch mitteilte. Es werde auch damit gerechnet, dass vor allem Urlaubsstrecken im Sommer stärker als vor der Corona-Pandemie genutzt werden könnten.

Die Zahlen beziehen sich Eurocontrol-Angaben zufolge auf die Anzahl von Flügen in mehr als 40 europäischen Ländern, sowohl für Passagiere als auch für Fracht. Angesichts hoher Energiekosten und der geopolitischen Spannungen wegen Russlands Krieg gegen die Ukraine gebe es aber Risiken. Auch bei einer neuen Covid-Variante könnte es weniger Flüge als vorhergesehen geben.


Mehrere Flughäfen in Südrussland bleiben bis 13. April geschlossen

MOSKAU: Wegen des Krieges in der Ukraine haben Russlands Behörden die Flugverbote im Süden des eigenen Landes zum siebten Mal verlängert - diesmal bis zum 13. April. Insgesamt elf Flughäfen blieben weiterhin gesperrt, darunter der im Schwarzmeer-Kurort Anapa, in Rostow am Don und in der Großstadt Krasnodar, teilte die Luftfahrtbehörde Rosawiazija am Mittwoch mit. Auch die Flughäfen von Gelendschik, Woronesch sowie in Simferopol auf der 2014 annektierten ukrainischen Schwarzmeer-Halbinsel Krim sind demnach weiter von Luftraumbeschränkungen betroffen. Die Verbote, die eigentlich an diesem Donnerstag hätten enden sollen, gelten den Angaben zufolge bis 13. April, 2.45 Uhr MESZ.

In der bei Touristen beliebten Stadt Sotschi am Schwarzen Meer läuft der Flugbetrieb nach offiziellen Angaben weiter. Die Behörden empfahlen, für Reisen in die südlichen Regionen neben Sotschi die Flughäfen in Wolgograd und Mineralnyje Wody zu nutzen.

Russland hatte nach der Invasion in die Ukraine am 24. Februar mehrere südrussische Airports geschlossen und die Flugverbote immer wieder verlängert. Ein Ende des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist bisher nicht in Sicht.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder

Es sind keine Kommentare zum Artikel vorhanden, bitte schreiben Sie doch den ersten Kommentar.