18-Jährige eingesperrt und vergewaltigt

Urteil gegen Bruder erwartet

Ein Mann, der wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung an seiner Schwester angeklagt ist, verdeckt vor Beginn des Prozesses sein Gesicht. Foto: Silas Stein/dpa
Ein Mann, der wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung an seiner Schwester angeklagt ist, verdeckt vor Beginn des Prozesses sein Gesicht. Foto: Silas Stein/dpa

KONSTANZ: Über Monate soll er seine Schwester eingesperrt, gefoltert und sich schließlich an ihr vergangen haben: Vor dem Landgericht Konstanz wird am Montag (9.00 Uhr) das Urteil gegen einen 21-Jährigen erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vor. Die Taten sollen sich zwischen Januar und Mai 2022 in seinem WG-Zimmer in Konstanz abgespielt haben. Zu Prozessbeginn am vergangenen Donnerstag wollte er sich zu den Vorwürfen nicht äußern.

«Ich war der Sündenbock, für alles, was ihn gestört hat», hatte die damals 18 Jahre alte Schwester in einer Vernehmung vom Juni 2022 gesagt, die vor Gericht abgespielt wurde. «Er hat seine ganze Wut an mir rausgelassen.» Dem Prozess hat sie sich als Nebenklägerin angeschlossen, machte aber mittlerweile von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Laut Anklage soll die junge Frau immer wieder in dem WG-Zimmer gefesselt worden sein. Fast täglich soll der 21-Jährige seine Schwester mit Fäusten, Kabeln und anderen Gebrauchsgegenständen geschlagen haben. Er soll ihre Haare ausgerissen und ihr mit einem heißen Messer Verbrennungen zugefügt haben. Auf die Brandwunden soll er Zitronensäure gekippt haben, um den Schmerz noch zu verstärken.

In der Video-Vernehmung spricht die heute 19-Jährige immer wieder von Folter und weint. An fünf Abenden Anfang bis Mitte Mai soll er sie schließlich vergewaltigt haben. Den Eltern soll er immer erzählt haben, der Schwester gehe es gut. Auch die beiden WG-Mitbewohnerinnen hatten laut einer Polizistin, die als Zeugin geladen war, nichts von den Taten geahnt.

Der Angeklagte hatte seine Schwester nach Konstanz geholt, weil sie ihm bei einem Umzug von einer WG in eine andere helfen sollte. Die Jugendliche lebte mit ihren Eltern und ihren fünf anderen Geschwistern in einer Flüchtlingsunterkunft in Schwäbisch Gmünd. Der Mann war im November 2015 aus Syrien nach Deutschland gekommen. Seine Familie kam 2021 nach.

Der Angeklagte wurde nach einem Hinweis der dortigen Polizei am 13. Mai festgenommen. Die Beamten mussten in der Unterkunft bereits wegen ihm anrücken. Dort soll er auch seine anderen jüngeren Schwestern und Brüder körperlich misshandelt haben. Zu sexuellen Übergriffen soll es aber nicht gekommen sein.

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Andy Kanne 30.01.23 16:51
Syrer und sofortige Abschiebung
Der Vergewaltiger gehört sofort abgeschoben und mit einem lebenslangen Einreiseverbot belegt.
Die Genfer Flüchtlingskonvention schreibt eindeutig, dass ein Geflüchteter, der zur Gefahr für sein Aufnahmeland wird, zurückgewiesen werden kann – sogar in Kriegsgebiete..