BANGKOK: Der Höchsttarif für inländische Mobilfunkdienste darf nach Angaben der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) nicht mehr als 1,60 B. pro Minute außerhalb der von den Betreibern angebotenen Verkaufsförderungstarife betragen. Die Gebühren für mobiles Internet dürfen 0,9 B. pro Megabyte nicht überschreiten.
Nach der Ankündigung des NBTC-Vorsitzenden Sukit Khamasundara dürfen außerhalb der Verkaufsförderungstarife folgende Sätze nicht überschritten werden:
- Sprachdienste: 1,6 B. pro Minute
- Kurznachrichtendienst (SMS): 2,5 B. pro Nachricht
- Multimedia-Nachrichtendienst (MMS): 4,5 B. pro Nachricht
- Mobiles Internet: 0,9 B. pro Megabyte
In den genannten Sätzen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Die Tarife treten rückwirkend zum 25. November in Kraft. Betreiber, die vor dem Datum des Inkrafttretens höhere Gebühren außerhalb der Werbetarife als den in dieser Ankündigung genannten Sätzen festgelegt haben, können ihre Sätze bis zum Auslaufen der Verträge weiter verwenden, dürfen jedoch 270 Tage ab dem Datum des Inkrafttretens nicht überschreiten.