Nach Notlandung: Briten müssen wohl nicht zahlen

 Der Flughafen Köln/Bonn. Foto: epa/Oliver Berg
Der Flughafen Köln/Bonn. Foto: epa/Oliver Berg

KÖLN (dpa) - Nach der ungeplanten Zwischenlandung eines Flugzeugs in Deutschland wegen angeblicher Terror-Gespräche müssen die drei zunächst verdächtigten Passagiere voraussichtlich nicht für die Kosten aufkommen.

Da kein Straftatbestand vorliege, könnten die Briten wohl nicht zur Zahlung des Großeinsatzes am Samstag auf dem Flughafen Köln/Bonn im Bundesland Nordrhein-Westfalen herangezogen werden, sagte ein Polizeisprecher am Montag. Ein Sprecher des Flughafens erklärte seinerseits, es seien Kosten entstanden bei der Feuerwehr und der Polizei, bei den Airlines und beim Flughafen. Nun sei zunächst einmal zu prüfen, ob Regressansprüche Aussicht auf Erfolg hätten.

Am Samstagabend war eine Passagiermaschine der Fluggesellschaft Easyjet in Köln/Bonn außerplanmäßig gelandet, weil die drei Briten an Bord über terroristische Themen gesprochen haben sollen. Die Polizei hatte den Flieger durchsucht und einen verdächtigen Rucksack gesprengt, aber nirgendwo Sprengstoff entdeckt. Am Flughafen Köln/Bonn ruhte der Betrieb mehr als drei Stunden lang. Später teilte die Polizei mit, dass keine reale Gefahrenlage bestanden habe.

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