Wird das Parlament aufgelöst?

Machtkampf im Irak geht weiter  

Mitglieder der schiitischen Milizen, die dem schiitischen Geistlichen und Führer der Sadistenbewegung Muqtada al-Sadr treu sind, ziehen sich aus der Grünen Zone in Bagdad zurück. Foto: epa/Murtaja Lateef
Mitglieder der schiitischen Milizen, die dem schiitischen Geistlichen und Führer der Sadistenbewegung Muqtada al-Sadr treu sind, ziehen sich aus der Grünen Zone in Bagdad zurück. Foto: epa/Murtaja Lateef

BAGDAD: Nach dem Ende der Gewalt in Bagdads Regierungsviertel geht das Ringen um die Macht im Irak weiter. Das höchste Bundesgericht des Landes vertagte am Mittwoch eine Entscheidung über die Auflösung des Parlaments, wie irakische Medien meldeten. Dem Gericht liegt eine Klage der Bewegung des einflussreichen schiitischen Geistlichen Muktada al-Sadr vor. Diese möchte mit einer Parlamentsauflösung Neuwahlen erzwingen.

Bei Gefechten zwischen Anhängern Al-Sadrs und und ihren Kontrahenten waren Anfang der Woche mehr als 20 Menschen getötet und Hunderte verletzt worden. Parlamentschef Mohammed al-Halbusi rief am Mittwoch eine dreitägige Trauerzeit zum Gedenken an die Opfer aus.

Im Zentrum des Konflikts stehen Al-Sadr und seine Gegner, die eng mit dem Iran verbündet sind. Die Bewegung des Geistlichen hatte bei der Parlamentswahl im Oktober die meisten Sitze gewonnen. Ihm gelang es aber nicht, eine Mehrheit für die Wahl eines Präsidenten zu erlangen und eine Regierung zu bilden. Um die Auflösung des Parlaments zu erreichen, setzte Al-Sadr deshalb auf den Druck der Straße. Ende Juli stürmten seine Anhänger das Parlament. In dieser Woche drangen sie auch in den Regierungspalast ein. Danach kam es im Zentrum Bagdads zu Gefechten mit pro-iranischen Milizen. Al-Sadr ordnete daraufhin den Rückzug seiner Anhänger an.

Die Krise ist damit jedoch nicht beendet. Al-Sadrs Kontrahenten, die sich in einem losen Bündnis zusammengeschlossen haben, lehnen eine Auflösung des Parlaments ab und wollen eine Regierung bilden. Sie riefen das Abgeordnetenhaus auf, seine Arbeit wieder aufzunehmen.

Es ist umstritten, ob das Bundesgericht über eine Auflösung des Parlaments entscheiden darf. Der irakischen Verfassung zufolge dürfen darüber nur die Abgeordneten selbst abstimmen.

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