Haftbefehl gegen Abt bleibt bestehen

Haftbefehl gegen Abt bleibt bestehen

BANGKOK: Das Berufungsgericht hat den Haftbefehl gegen den Mönch Luang Pu Buddha Issara bestätigt.

Ein Strafgericht hatte den Haftbefehl gegen den Abt des Klosters Ornoy in Nakhon Pathom am 26. Januar auf Antrag der Polizei erlassen. Dem Mönch wird vorgeworfen, gegen das Wahlgesetz verstoßen zu haben. Daraufhin hatte er das Berufungsgericht angerufen. Luang Pu Buddha Issara hatte wochenlang Demonstranten des People's Democratic Reform Committee (PDRC) an der Chaeng Wattana Road angeführt. Gegen ihn besteht ein zweiter Haftbefehl wegen Rebellion. Vor dem Berufungsgericht erschien nur der Anwalt des Abtes. (Foto: epa)

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