Wer sich die VAT spart, zahlt in der Heimat drauf

Nicht jeder Einkauf ist ein „Schnäppchen“

Das blau-weisse Schildchen (rechts) signalisiert: Dieses Geschäft beteiligt sich an der Aktion „Steuer sparen“.
Das blau-weisse Schildchen (rechts) signalisiert: Dieses Geschäft beteiligt sich an der Aktion „Steuer sparen“.

Bei Mitbringseln können sich Urlauber häufig die Mehrwertsteuer (in Thailand VAT) sparen. Die Finanzbehörde zahlt die Steuer bei der Ausfuhr der Waren im Flughafengebäude zurück. Doch die Mehrwertsteuerbefreiung gilt nur für dieses Land, bei Ankunft der Touristen in der Heimat werden eine Einfuhrumsatzsteuer und - je nach Produkt - auch Zoll fällig. Ob der steuerfreie Einkaufdann noch ein „Schnäppchen“ ist, hängt vom Einzelfall ab.

In Thailand wird Touristen die Mehrwertsteuer (VAT) seit einigen Jahren erstattet. Seit Anfang des Jahres gibt’s vor dem Rückflug bis zu 30.000 Baht bar in die Hand, weitergehende Beträgewerden per Scheck oder Überweisung beglichen. Die Waren müssen insgesamt einschliesslich der VAT einen Mindestwert von 5.000 Baht haben.

Die zuständigen Stellen auf den Flughäfen verlangen Pass, Bordkarte, das von den Geschäften, in dem die Waren erworben wurden, ausgefüllte Antragsformular und die Mehrwertsteuerrechnung. DieWaren müssen im Handgepäck transportiert werden und auf Verlangen den Zollbeamten gezeigt werden. Und zwar vor dem Einchecken!

Die VAT-Rückerstattung ist nicht für alle Produkte möglich. Von dieser Regelung sind nach Angaben der Behörde Edelsteine und alle verbotenen Gegenstände (Waffen) ausgenommen.

Die von der Mehrwertsteuer befreiten Waren müssen allerdings bei der Einreise nach Deutschland angegeben und versteuert werden: „Für die Mitbringsel fallen Einfuhrumsatzsteuer und je nach Warevielleicht auch Zoll an“, erläutert Herbert Zimmermann, Steuerrechtsexperte vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin. In jedem Fall müsse der übliche Steuersatz von 16 Prozent gezahltwerden. „Eine Erstattung der Mehrwertsteuer des Urlaubslandes macht also nur Sinn, wenn diese höher ist als die deutsche Steuer“, sagt Zimmermann. In Thailand liegt die VAT bei 7 Prozent.

Ausserdem rät der Experte, sich vorher zu informieren, für welche Waren Zoll anfällt: „Ansonsten bleibt womöglich vom finanziellen Vorteil nichts mehr übrig“.

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Kurt Wurst 30.03.18 18:42
Nach meinem Kenntnisstand
beträgt der Steuersatz der Einfuhrumsatzsteuer 19 % und nicht 16 %......für Lebensmittel 7 %...... ob Lebensmittel eingeführt werden dürfen, weiß ich nicht.