Verwirrspiel für Selbstfahrer

Der deutsche internationale Führerschein wird in Thailand nicht anerkannt

Selbstfahren in Thailand macht Spaß. Man kann anhalten, wo man möchte und das Land intensiver kennenlernen.
Selbstfahren in Thailand macht Spaß. Man kann anhalten, wo man möchte und das Land intensiver kennenlernen.

THAILAND: Was gibt es schöneres? Land und Leute mit dem eigenen Fahrzeug bereisen, abgelegene Strände entdecken oder Panoramastraßen im hohen Norden des Landes befahren. Wäre da nur nicht die Frage um die Gültigkeit des deutschen internationalen Führerscheins… Denn das Thema ist äußerst unübersichtlich und verleitet schnell zu falschen Kurzschlüssen, was auch darin begründet sein mag, dass man bei der Beantragung in Deutschland nicht über die rechtliche Situation in Thailand aufgeklärt wird. Denn oftmals ist Thailand für die Beamten der Führerscheinstelle weit, weit entfernt und auch ihnen die rechtliche Situation völlig unbekannt.

Auch, wenn die deutsche Fahrerlaubnis in Kombination mit der Vorlage des deutschen internationalen Führerscheins von Fahrzeugvermietern im Königreich akzeptiert wird, ist er aus rechtlicher Perspektive betrachtet weder gültig noch anerkannt. Zum Beispiel im Falle einer polizeilichen Verkehrskontrolle auf thailändischen Straßen oder im schlimmsten Fall bei einem Unfall. Besonders bei letzterem sehen sich Touristen mit einem nicht zu unterschätzenden Problem konfrontiert: ihnen wird Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis vorgeworfen und somit ein Straftatbestand, was wiederum zur Folge haben kann, dass die Versicherer die Schadensregulierung oder Schadensersatzansprüche ablehnen.

Keine Ratifizierung

Doch was führt zum weitverbreiteten Trugschluss, dass sich der Großteil der deutschen Thailandtouristen in Sicherheit wiegt, mit dem deutschen Führerschein in Kombination mit dem internationalen Führerschein hierzulande auf der sicheren Seite zu sein? Zum einen sicherlich, dass Thailand im internationalen Führerschein schwarz auf weiß in der Liste der Vertragsstaaten nach dem Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 aufgeführt ist, was jedoch falsch ist. So hat Thailand zwar das Abkommen unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, wodurch es rechtlich betrachtet keine Gültigkeit besitzt.

Neue Hinweise des Auswärtigen Amts

Wer in Thailand ein Fahrzeug lenken möchte, benötigt die thailändische Fahrerlaubnis, bestätigt das Auswärtige Amt.
Wer in Thailand ein Fahrzeug lenken möchte, benötigt die thailändische Fahrerlaubnis, bestätigt das Auswärtige Amt.

Erst vor wenigen Monaten hat das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland auf seiner Webseite den Eintrag über die Führerscheinbestimmungen in Thailand überarbeitet. Auf der Homepage der Bundesbehörde ist nachzulesen:

„Deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein. Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann auch für kurzfristige Aufenthalte in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.“

Auch eine Nachfrage der „Pattayafans“ (www.pattayafans.de) an die Thailändische Botschaft in Berlin ergab:

„Eine Anerkennung in Deut­schland ausgestellter internationaler Führerscheine erfolgt in Thailand offiziell nicht. Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926. Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 hat Thailand zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, so dass es ebenfalls keine Anwendung findet. Darauf hat das thailändische Außenministerium in einer Stellungnahme gegenüber der Botschaft vom 29.01.2016 auch noch einmal ausdrücklich hingewiesen.“

Umschreibung der Fahrerlaubnis

Fest steht: sowohl das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland sowie auch die Thailändische Botschaft in Berlin bestätigen, dass man als Ausländer in Thailand nur mit einer thailändischen Fahrerlaubnis ein Fahrzeug lenken darf. Für die Beantragung dieser, bzw. Umschreibung der deutschen Fahrerlaubnis, müssen beim Department of Land Transport nachfolgende Unterlagen vorgelegt werden:

Eine Übersetzung des deutschen Führerscheins ins Thailändische, die von der deutschen Botschaft in Bangkok oder aber von einem Übersetzungsbüro, das von den thailändischen Behörden anerkannt wird (in Pattaya z. B. CTA-Certified Translation Pattaya Co., Ltd.) beglaubigt ist. Mitzubringen sind weiter: Reisepass mit Non-Immigrant-Visum, Wohnsitzbestätigung, Gesundheitszeugnis und zwei Passbilder.

Schweizer Urlauber und Residenten erhalten Informationen zur Fahrerlaubnis in Thailand auf der Webseite beim Swiss Support Swiss.

Professionelle Hilfe vom Experten

Ob für einen Motorroller, eine Höllenmaschine, ein Auto oder gar Lastwagen: Rico`s Visa Service in Pattaya hilft Ausländern, einen Führerschein zu erhalten: Egal, ob Motorradführerschein, Autoführerschein, Lastwagenführerschein oder die Umschreibung von Führerscheinen aus dem Heimatland. Kontakt, Tel.: 080-828.2844, E-Mail: rico.visaservice@gmail.com. Weitere Infos auf Facebook.

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