WIEN: Acht Monate nach dem islamistischen Anschlag von Wien mit vier Todesopfern verschärft Österreich seine Anti-Terror-Gesetze. Künftig gibt es einen eigenen Straftatbestand für «religiös motivierte» Verbrechen. Der Nationalrat beschloss das Gesetzespaket am Mittwoch in Wien. Es sieht auch vor, dass auf Bewährung entlassene Straftäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können. Generell soll die Überwachung terroristischer Straftäter während des Vollzugs und nach Entlassung auf Bewährung verstärkt werden.
Am 2. November 2020 hatte ein Anhänger der Terrormiliz IS, der auf Bewährung aus der Haft entlassen worden war, in der Wiener Innenstadt vier Menschen erschossen, bevor er selbst von der Polizei getötet wurde.
Am Mittwoch hatte zudem die Bundesanwaltschaft mitgeteilt, dass zwei junge Islamisten aus Osnabrück und Kassel ihren Ermittlungen zufolge vorab von dem Anschlag in Wien gewusst haben. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt die Männer der Nichtanzeige geplanter Straftaten und ließ am Morgen ihre Wohnungen durchsuchen. Festgenommen wurde niemand.
Täter können nun zu einer Distanzierung von dem sozialen Umfeld angehalten werden, das zu ihrer Radikalisierung beigetragen hat - etwa radikal-salafistische Bewegungen und religiöse Einrichtungen. Menschen, die nach einem der Terrorparagrafen des Strafgesetzbuchs verurteilt werden, droht künftig auch der Entzug der Staatsbürgerschaft, sofern sie Doppelstaatsbürger sind. Zudem können sie den Führerschein verlieren.
Außerdem werden bestimmte politische Zeichen auch der rechtsextremen Szene verboten. Dabei wehrte sich die rechte FPÖ im Parlament vehement gegen das Verbot der Symbole der rechtsextremen Identitären. Fraktions- und Parteichef Herbert Kickl bezeichnete die Identitären erneut als rechte Nicht-Regierungsorganisation (NGO).