BRÜSSEL/BERLIN: In der EU funktioniert das Asylsystem jetzt nach neuen Regeln. Werden alle Staaten die neuen Vorgaben zu Registrierung und Solidarität wie vereinbart umsetzen?
Die europäische Asylpolitik funktioniert jetzt nach neuen Regeln. Ob dadurch weniger Menschen in Europa Schutz beantragen werden, die eigentlich aus anderen Gründen einreisen, bleibt abzuwarten. Auch Fachleute sind sich nicht sicher, wie sich die neuen Regularien - von Außengrenzverfahren über die Unterbringung in haftähnlichen Unterkünften bis hin zur Mitwirkungspflicht bei der eigenen Abschiebung - in der Praxis auswirken werden.
Viel hängt davon ab, wie sich Italien, Spanien, Griechenland und andere Staaten an den EU-Außengrenzen verhalten. Werden hier in Zukunft tatsächlich alle ankommenden Asylbewerber registriert, inklusive Foto und Fingerabdrücken? Und wird der sogenannte Solidaritätsmechanismus, der auch die Übernahme von Schutzsuchenden aus überlasteten Mitgliedstaaten durch andere EU-Länder vorsieht, funktionieren?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gibt sich im ZDF-Morgenmagazin optimistisch. Er sagt: «Wir werden ab jetzt sehen, dass vieles, was bisher nicht mehr funktioniert hat, wieder geht.» Das System sei funktionsfähig, «ob jedes Land gleich am ersten Tag alles zu 100 Prozent richtig macht, das wird man sehen».
Brüssel dämpft Erwartungen: «Marathon, kein Sprint»
Die EU-Kommission bemühte sich bereits Wochen vor Inkrafttreten der Asylreform, die Erwartungen zu dämpfen. Der 12. Juni markiere nicht das Ende, sondern vielmehr den Beginn der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). EU-Migrationskommissar Magnus Brunner wiederholte kurz vor Inkrafttreten der Asylreform, es werde nicht alles von Anfang perfekt funktionieren.
Anfang Mai war in einem EU-Bericht zu lesen, es fehlten noch Personal und spezielle Aufnahmezentren für Asylverfahren direkt an den Grenzen, etwa in Griechenland, Italien oder Bulgarien: ausgerechnet da, wo es laut der EU-Grenzschutzbehörde Frontex die meisten irregulären Grenzübertritte gibt.
Strenge Grenzverfahren für Verteilung von Lasten - hält der Deal?
Dabei gelten die sogenannten Grenzverfahren als entscheidender Baustein der Asylreform, um Sekundärmigration zu verhindern - also dass Asylsuchende nicht nach der Erstregistrierung in einem EU-Land eigenständig in ein anderes Land weiterziehen. Bei geringen Aussichten auf Asyl sollen Flüchtlinge nun direkt an der Grenze festgehalten und von dort auch abgeschoben werden können. Im Gegenzug sollen Staaten mit EU-Außengrenzen und besonders vielen Ankünften von Schutzsuchenden Unterstützung von den anderen Mitgliedsländern bekommen.
Migrationsexperte Maximilian Pichl hat Zweifel, dass der Pakt hält. Echte Solidarität zeige sich besonders durch die Übernahme von Asylbewerbern. Doch dazu seien bisher kaum Länder bereit, sagt der Rechts- und Politikwissenschaftler von der Frankfurt University of Applied Sciences. «Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter», sagte Pichl - auch mit Verweis auf Länder wie Ungarn, die bisher weder bereit waren, Asylverfahren zu übernehmen, noch Geld zu zahlen.
Zugutekommt dem Start der Asylreform, dass sich die Migrationslage zuletzt entspannt hat: weniger irreguläre Grenzübertritte, weniger Asylanträge. Doch wenn es zum Stresstest kommt und wieder mehr Schutzsuchende kommen? Übernehmen mehr Mitgliedsländer dann Asylsuchende von überlasteten EU-Staaten an den Außengrenzen? EU-Kommissar Brunner sagt: «Wir müssen alles tun, um die Zahlen zu senken, damit wir nicht in diese hypothetische Situation geraten.»
Gesetzesänderungen auf den letzten Drücker
Der EU-Bericht von Anfang Mai zeigte zudem, dass manche Mitgliedsländer notwendige Reformen in der nationalen Gesetzgebung nicht abgeschlossen hatten. Die Bundesregierung muss auf den letzten Metern noch Änderung an dem Gesetz vornehmen, mit dem Geas in deutsches Recht umgesetzt wird. Grund dafür ist eine fehlerhafte Formulierung zur Anwendung der neuen Regeln auf bereits laufende Asylverfahren.
Auch ansonsten ist die Umstellung für deutsche Behörden erst einmal mit Aufwand verbunden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) muss die Informationen auf seiner Website aktualisieren. Das Bundesinnenministerium prüft laut einer Sprecherin eine Übergangsregelung, damit Geduldete aus Herkunftsländern wie Kolumbien und der Türkei, ihre Arbeit beziehungsweise ihre Ausbildung nicht beenden müssen. Konkret geht es um Menschen, die schon vor Inkrafttreten des neuen Geas einen Asylantrag gestellt haben oder geduldet waren.
Denn über die bisher schon in Deutschland bestimmten sicheren Herkunftsstaaten hinaus gelten auf EU-Ebene ab sofort auch Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei als sichere Herkunftsländer, was für Asylbewerber mit einem Beschäftigungsverbot einhergeht.
Grundsätzliche Kritik von Grünen
Für den SPD-Innenpolitiker, Hakan Demir, steht fest: «Geas darf nicht der Anfang für immer weitere Verschärfungen sein.» Wichtig sei auch, nicht den Fehler zu machen, Erfolg oder Misserfolg des neuen Systems daran zu messen, ob die Zahl der Asylsuchenden steigt oder sinkt, sagt der Bundestagsabgeordnete. Das entscheide sich an anderer Stelle und habe mehr damit zu tun, ob es Frieden geben wird in der Ukraine und welchen Grad an Unfreiheit die Menschen in Afghanistan im Alltag erleben.
Der Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquardt kritisiert: «In ganz Europa wird der Überbietungswettbewerb immer neuer Asylrechtsverschärfungen als alternativlos dargestellt.» Damit werde, allerdings weitgehend ohne Erfolg, versucht, rechtspopulistische Parteien zurückzudrängen.