Nachrichten zum Thema Seefahrt am Mittwoch

Foto: Pixabay/Addesia
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Bundeswehr-Fregatte schießt unwissentlich auf Drohne eines Verbündeten

BERLIN: Die Bundeswehr-Fregatte «Hessen» hat bei ihrem Einsatz im Roten Meer unwissentlich auf eine Drohne eines verbündeten Landes geschossen. Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Michael Stempfle, berichtete am Mittwoch, dass das deutsche Kriegsschiff bereits am Montag eine Drohne im Einsatzgebiet gesichtet habe, die zunächst keiner der verbündeten Nationen zugeordnet werden konnte. Daraufhin habe die «Hessen» versucht, diese Drohne abzuschießen, was aber nicht gelungen sei. «Der Fall hat sich insofern aufgelöst, als es keine Drohne war, die feindlich war, wie sich aber erst im Nachhinein herausgestellt hat.»

Welchem Land diese Drohne im Nachhinein zugeordnet wurde, sagte Stempfle nicht. Er betonte aber ausdrücklich, dass es vor dem Beschuss eine Abfrage der «Hessen» bei allen verbündeten Nationen gegeben habe, bei der kein Land eine eigene Drohne im Einsatzgebiet gemeldet habe. Erst später stellte sich dann heraus, dass es sich um eine nicht gemeldete Drohne handelte. Es ist allgemein bekannt, dass Kampfdrohnen der USA in der Region unterwegs sind, die nichts mit dem Einsatz im Roten Meer zu tun haben.

Kurz zuvor war bekannt geworden, dass die zum Schutz von Handelsschiffen eingesetzte Fregatte «Hessen» am Dienstagabend erstmals einen Angriff der aus dem Jemen agierenden Huthi-Miliz abgewehrt und zwei Drohnen abgeschossen hat. Die mit dem Iran verbündete Miliz will mit den Angriffen von Handelsschiffen im Roten Meer ein Ende des israelischen Militäreinsatzes im Gazastreifen erzwingen, der eine Reaktion auf den Terrorüberfall der islamistischen Hamas am 7. Oktober ist. Die Hessen ist seit Freitag an dem EU-Einsatz zum Schutz von Handelsschiffen im Roten Meer beteiligt.


EU-Gericht weist Klagen gegen Finanzierung von Fehmarnbelttunnel ab

LUXEMBURG: Der geplante Fehmarnbelttunnel zwischen Deutschland und Dänemark erhitzt seit Jahren die Gemüter. Hat die EU-Kommission Fehler gemacht? Die Richter in Luxemburg fällen ein eindeutiges Urteil.

Die Finanzierung des Fehmarnbelttunnels zwischen Deutschland und Dänemark ist seit Jahren ein Zankapfel: Nun hat das EU-Gericht mehrere Klagen im Zusammenhang damit abgewiesen. Das teilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg mit.

Der rund sieben Milliarden Euro teure, vierspurige Straßen- und Eisenbahntunnel soll laut gegenwärtigen Planungen im Jahr 2029 eröffnet werden und die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Er soll die Fahrzeit von Hamburg nach Kopenhagen mit dem Zug auf rund zweieinhalb Stunden verkürzen. Umweltschützer protestieren seit Jahren gegen das Projekt, aber auch die Finanzierung durch Dänemark stand mehrfach in der Kritik.

Geklagt hatten nun Dänemark und die Reedereien Scandlines Dänemark sowie Scandlines Deutschland. Die Fährunternehmen brachten vor, dass die EU-Kommission die staatliche Finanzspritze Dänemarks zu Unrecht genehmigt habe. Wenn ein Land der EU ein Unternehmen subventionieren will, prüft die EU-Kommission, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren. Die Brüsseler Behörde habe dabei Fehler gemacht, so die Reedereien. Die Richter folgten dem nicht.

Auch Dänemark hatte vor Gericht keinen Erfolg. Das Land beanstandete, dass die staatlichen Finanzhilfen überhaupt als Beihilfe eingestuft wurden. Das Gericht wies die Klage jedoch ab: Mit der Finanzspritze wurde die Stellung der für den Bau zuständigen Femern A/S gegenüber den anderen Unternehmen deutlich gestärkt, so die Richter.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Richter in Luxemburg mit dem geplanten Tunnel zu tun hatten. Die EU-Kommission hatte das Finanzierungsmodell für das Projekt bereits 2015 genehmigt. Auf Klagen verschiedener Fähranbieter hin erklärte das Gericht der EU diesen Beschluss jedoch teilweise für nichtig. Das höchste europäische Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), bestätigte die Entscheidung. Die Brüsseler Behörde unterzog die Beihilfen daraufhin einer genaueren Prüfung und genehmigte sie erneut - was die Reedereien Scandlines Dänemark und Scandlines Deutschland nun wieder beanstandet hatten. Beide Seiten können gegen das Urteil noch vor dem EuGH vorgehen.

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