HONGKONG: Ein Berufungsgericht in Hongkong sprach letztinstanzlich einem schwulen Paar die gleichen Rechte wie verheirateten heterosexuellen Paaren zu. Geklagt hatte Angus Leung, ein Beamter der Einwanderungsbehörde, der 2014 in Neuseeland seinen Lebenspartner geheiratet hatte.
Die Verweigerung der Rechte, wie sie heterosexuelle Partner von Beamten zustünden, stelle einen Verstoß gegen die Antidiskriminierungsgesetze der chinesischen Sonderverwaltungszone dar, hieß in dem Ende Mai gefällten einstimmigen Urteil der fünf Richter. Das Urteil ist das jüngste einer Serie von Rechtsprechungen in Hongkong zu Gunsten Homosexueller.