Haftbefehl gegen Ex-RAF-Terroristin erlassen

Im Innenhof eines Behördenzentrums wird eine Person aus einem Hubschrauber geführt, bei der es sich möglicherweise um die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette handeln könnte. Foto: Uli Deck/dpa
Im Innenhof eines Behördenzentrums wird eine Person aus einem Hubschrauber geführt, bei der es sich möglicherweise um die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette handeln könnte. Foto: Uli Deck/dpa

KARLSRUHE: Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette kommt aus Karlsruhe. Am Donnerstag war sie für einige Stunden wieder in der Stadt, eingeflogen per Hubschrauber. Das hängt mit der Bundesanwaltschaft zusammen.

Die frühere deutsche RAF-Terroristin Daniela Klette dürfte so schnell nicht aus dem Gefängnis kommen. Selbst wenn sich an der schon laufenden Untersuchungshaft infolge eines Haftbefehls des Amtsgerichts Verden etwas ändern sollte, gilt seit Donnerstag auch ein Haftbefehl der Bundesanwaltschaft aus dem Jahr 2018.

Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe habe Klette diesen Haftbefehl am Donnerstag eröffnet und Überhaft vorgemerkt, teilte die Bundesanwaltschaft mit. So nennt man es, wenn jemand schon in Haft oder Untersuchungshaft ist und ein weiterer Haftbefehl erlassen wird. Konkrete Folgen hat das erst mal nicht: Nach dem Termin in ihrer Geburtsstadt Karlsruhe wurde die 65-Jährige wieder per Hubschrauber nach Niedersachsen gebracht.

Die Beschuldigte sei des versuchten Mordes in zwei Fällen sowie der versuchten und vollendeten Sprengstoffexplosion in Mittäterschaft bei drei Anschlägen der RAF in der Zeit von Februar 1990 bis März 1993 dringend verdächtig, heißt es in der Mitteilung der obersten Anklagebehörde in Deutschland. Die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF) an sich ist nach Angaben einer Sprecherin inzwischen verjährt.

Beteiligung an drei RAF-Anschlägen

Konkret soll Klette der Bundesanwaltschaft zufolge am 25. Februar 1990 mit weiteren RAF-Mitgliedern als «Kämpfende Einheit Febe Elisabeth» versucht haben, im Verwaltungsgebäude der Deutschen Bank in Eschborn bei Frankfurt eine Sprengstoffexplosion auszulösen. Mitglieder des Kommandos hätten ein Auto im Bereich der Toreinfahrt abgestellt, in dessen Kofferraum 45,05 Kilogramm Sprengstoff waren. «Im Falle einer Detonation hätte die Druckwelle den im Eingangsbereich des Gebäudes gelegenen Wachraum erfasst, in dem sich zu dieser Zeit drei Sicherheitsbedienstete der Deutschen Bank AG aufhielten», hieß es. Es habe nur deshalb keine Explosion gegeben, weil die Zündvorrichtung versagt habe.

Am 13. Februar 1991 soll Klette mit anderen RAF-Mitgliedern als «Kommando Vincenzo Spano» einen Schusswaffenanschlag auf die US-amerikanische Botschaft in Bonn-Bad Godesberg verübt haben. Mit automatischen Langwaffen seien mindestens 250 Schüsse auf das Gebäude abgegeben worden, 65 Projektile hätten die Botschaft getroffen. In dem unmittelbar gefährdeten Gebäudeteil seien noch mindestens zehn Menschen gewesen.

Das RAF-Kommando «Katharina Hammerschmidt» wiederum führte den Angaben nach am 27. März 1993 einen Sprengstoffanschlag auf die neu gebaute, aber noch nicht mit Gefangenen belegte Justizvollzugsanstalt Weiterstadt bei Darmstadt aus. Zu dem Kommando zählten laut Mitteilung neben Klette unter anderem die gesuchten ehemaligen RAF-Terroristen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Kommando-Mitglieder seien über die Anstaltsmauer gelangt, hätten das Wachpersonal sowie einige Vollzugsdienstanwärter überwältigt und in einem Transporter vom Anstaltsgelände gebracht. Die Explosion mehrerer Sprengsätze im Gefängnis habe einen Schaden von 123 Millionen D-Mark verursacht.

Keine Übernahme der niedersächsischen Ermittlungen

Klette war Ende Februar nach mehr als 30 Jahren im Untergrund in Berlin gefasst worden. Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Verden richtet sich auch gegen Staub und Garweg. Dabei geht es um den Verdacht des versuchten Mordes und schwerer Raubüberfälle von 1999 bis 2016 - also nach Auflösung der RAF. «Eine Übernahme der Ermittlungen hierzu durch die Bundesanwaltschaft kommt nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nicht in Betracht», erklärte die Karlsruher Behörde dazu.

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