EU-Datenkrake beunruhigt Expats

Der verpflichtende Führerschein-Umtausch ist nur in der Heimat möglich

Wer nach Ablauf der Frist weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, drohen 10 Euro Verwarnungsgeld. Foto: dpa Picture-Alliance / Oliver Berg
Wer nach Ablauf der Frist weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, drohen 10 Euro Verwarnungsgeld. Foto: dpa Picture-Alliance / Oliver Berg

THAILAND: In den letzten Wochen vor der Drucklegung der vorliegenden Ausgabe erhielt die Redaktion mehrere Anfragen aus der Leserschaft, wo in Thailand lebende Deutsche den verpflichtenden Umtausch von EU-Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, hierzulande vollziehen können. Die Antwort ist so kurz wie ernüchternd: Nur bei einer Führerscheinstelle in Deutschland.

Deutsche Thailand-Residenten, die auch in Zukunft ein Fahrzeug in ihrem Heimatland lenken wollen, sehen sich mit den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG konfrontiert, die den zwingenden Umtausch alter Führerscheine bis spätestens zum 19. Januar 2033 vorschreibt. Um den verpflichtenden Umtausch in der Praxis effektiv umsetzen zu können, wurde ein Stufenplan für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre eingeführt. Er soll den Umtauschprozess strukturieren und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden. Im Interesse der Bürger soll somit sichergestellt werden, dass der Umtausch für den einzelnen ohne längere Wartezeiten möglich ist. Das macht Sinn. Denn konkret geht es um ca. 15 Millionen bis zum 31. Dezember 1998 ausgegebene (Papier-)Führerscheine sowie um weitere ca. 28 Millionen seit dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellte Scheckkartenführerscheine, die umgetauscht werden müssen.

Ein Antrag auf den Umtausch des Führerscheins kann nur persönlich gestellt werden. Dies bestätigt auch die Konsulin der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Thailand Ursula Lerbs: „Für den Pflicht­umtausch von Führerscheinen sind die Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland zuständig. Da deutsche Auslandsvertretungen nicht die Aufgaben einer Führerscheinstelle ausüben, kann die Botschaft beim Pflichtumtausch von Führerscheinen leider nicht behilflich sein. Es liegen an der Botschaft auch keine entsprechenden Antragsformulare bereit.“

Deutsche Botschaft kann nicht helfen

Sollte der Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis noch in Deutschland gemeldet sein, ist die Führerscheinstelle am bestehenden deutschen Meldewohnsitz zuständig, erklärt Konsulin Lerbs. Sollte der Führerscheininhaber nicht mehr in Deutschland gemeldet sein, kann er sich gemäß § 73 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung an jede deutsche Fahrerlaubnisbehörde wenden, sofern er seinen Wohnsitz in einem Drittstaat wie Thailand bzw. außerhalb Deutschlands und der EU/EWR-Zone hat. Die Regelung im Wortlaut: „Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde) zuständig.“

Aus praktischen Erwägungen empfiehlt Konsulin Lerbs, sich an die Führerscheinstelle seines letzten deutschen Meldewohnsitzes oder die Führerscheinstelle zu wenden, die den alten Führerschein ausgestellt hat. Sollte die zuständige deutsche Führerscheinstelle die Antragsformulare etc. auf dem Postweg nach Thailand zusenden, könnte die zuständige Auslandsvertretung bei Bedarf die Unterschrift des Antragsstellers beglaubigen, erklärt die Diplomatin. Erfahrungsberichte dazu liegen jedoch keine vor. Die Kosten für den Umtausch betragen rund 25 Euro. Ein Merkblatt zum gestaffelten Umtausch alter Führerscheine steht bei der deutschen Botschaft in Bangkok unter nachfolgende Link zum Download bereit: https://bit.ly/33LjAWV.

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