Drohnen-Nutzung erfordert Registrierung

Bild: THANAGON / Adobe Stock
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BANGKOK: Wenn Sie planen, Ihre Drohne in Thailand zu nutzen, ist es wichtig, sich vorab über die geltenden Vorschriften zu informieren.

Vor der Reise sollten Sie sich mit den Drohnenregeln vertraut machen und den Online-Wissenstest (E-Exam) unter uasportal.caat.or.th absolvieren.

Außerdem ist sicherzustellen, dass Ihre Drohne über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000 Baht verfügt.

Nach der Ankunft in Thailand sollten Sie sich eine thailändische SIM-Karte für Ihre Mobilfunknummer besorgen und sich mit dieser auf dem UAS-Portal registrieren. Dort legen Sie ein Konto an, das für die weitere Nutzung erforderlich ist.

Im nächsten Schritt müssen Sie Ihre Drohne auf dem UAS-Portal registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Drohnen-Registrierungsnummer, die gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.

Für Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 25 Kilogramm ist es erforderlich, eine Prüfung für das Basis-Zertifikat zu bestehen, das für zwei Jahre gültig ist.

Um in Thailand fliegen zu dürfen, müssen die geltenden Luftraumvorschriften beachtet werden. Dazu gehört, dass die Drohne nicht höher als 90 Meter fliegen darf und stets in Sichtweite des Piloten bleiben muss. Gesperrte und gefährliche Gebiete sind zu vermeiden.

Für spezielle Flüge, wie beispielsweise Nachtflüge oder Flüge über 90 Meter, ist eine vorherige Genehmigung der thailändischen Luftfahrtbehörde (CAAT) erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie unter uasportal.caat.or.th. Bei Fragen können Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter +66 (0)2-568.8851 an die zuständigen Stellen wenden.

Wenn Sie diese Richtlinien befolgen, steht einem sicheren und angenehmen Drohnenerlebnis in Thailand nichts im Wege. 

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