BANGKOK: Wie bereits berichtet sollen Pubs, Bars und andere mit dem Nachtleben in Verbindung stehende Vergnügungsstätten voraussichtlich ab dem 1. Juli wieder eröffnet werden dürfen, vorausgesetzt, dass der Plan am kommenden Freitag auf der nächsten Sitzung des Centre for Covid-19 Situation Administration (CCSA) genehmigt wird sowie auch von den Gouverneuren in den einzelnen Provinzen, die zudem das Recht haben, die Regeln individuell der Situation anzupassen.
Die Wiedereröffnung des berühmt-berüchtigten thailändischen Nachtlebens soll jedoch unter strikter Beachtung von 21 Regeln zur Vermeidung des Coronavirus-Infektionsrisikos erfolgen – und die haben es in sich:
1. Konstante Überwachung der Gästezahl, um sicherzustellen, dass die Lokalitäten nicht überfüllt sind.
2. Temperatur-Screening aller Gäste und Mitarbeiter.
3. Kostenlose Bereitstellung von alkoholhaltigem Handdesinfektionsgel an allen Eingängen der Lokalitäten und auch innerhalb der Unterhaltungsstätten nach Bedarf.
4. Sicherstellung, dass die Größe von Gästegruppen 5 Personen nicht übersteigt.
5. Sicherstellung der sozialen Distanzierung in Warteschlangen.
6. Sicherstellung, dass alle Tische in einem Mindestabstand von 2 Metern voneinander entfernt aufgestellt sind oder voneinander abgetrennt sind (z.B. durch Trennwände).
7. Sicherstellung, dass zwischen allen Sitzplätzen ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten wird.
8. Sicherstellung, dass die Lokalität ordnungsgemäß belüftet wird.
9. Nur Essen und Trinken ist gestattet.
10. Getränke können nur einzeln verkauft werden, gemeinsame Behältnisse (z.B. Buckets) oder Eiskübel zur gemeinsamen Nutzung innerhalb der eigenen Gruppe sind verboten.
11. Das Bedienungspersonal ist dazu verpflichtet, jederzeit eine Nasen-Mund-Schutz-Maske oder ein Face Shield zu tragen.
12. Die Bühne oder Aufführungsbereich von Shows muss vom Publikum abgetrennt sein, die Zuschauer müssen mindestens 2 Meter entfernt von der Bühne bzw. vom Aufführungsbereich sitzen bzw. stehen.
13. Alle Besucher oder auftretenden Show-Künstler (z.B. DJs, MCs, Musiker, A-Go-Go-Tänzerinnen etc.) sind dazu verpflichtet, jederzeit einen Gesichtsschutz zu tragen.
14. Die Besucher dürfen nicht laut sein oder um den Veranstaltungsort herumlaufen, wenn dies nicht notwendig ist.
15. Wenn das Teilen von Speisen oder Getränken nicht vermieden werden kann, dann muss jeder am Tisch mit einem individuellen Servierlöffel oder Glas ausgestattet sein.
16. Die Toiletten müssen alle 30 bis 60 Minuten gereinigt werden.
17. Alle Tische, Stühle und häufig berührte Flächen müssen regelmäßig gereinigt werden.
18. Verboten ist das Ausrichten von Sport-Wettkämpfen oder jede Form von Wettbewerben, die große Besucherzahlen anziehen.
19. Videospiele/ Arcade-Spielautomaten und Pub-Spiele wie Billard/ Pool oder Darts sind verboten.
20. In Raucherbereichen gilt die Beachtung der Regeln der sozialen Distanzierung.
21. Kein Servicepersonal (z.B. Bar-Girls) oder Marketing-Vertreter (z.B. für Getränke-Promotions) dürfen bei den Gästen Kunden sitzen.
Anmerkung der Redaktion: Auch wenn der Großteil der Vorschriften aus Virusschutzgründen nachvollziehbar ist, stellt der Auflagen-Katalog Barbesitzer und Co. vor große Schwierigkeiten. Während bei Punkt 14 (Lautstärke der Gäste) der Zusammenhang zur Corona-Prävention wohl nur schwer nachvollziehbar ist, würden Bar-Girls und Club-Hostessen, die ihren Unterhalt durch den Verkauf sogenannter „Lady-Drinks“ beim Zusammensitzen mit Kunden bestreiten, mit Punkt 21 komplett ihrer Grundlage beraubt werden.