SINGBURI: Ein 61-jähriger Belgier, der auf den Namen Willie hört, verdient seinen Lebensunterhalt in Singburi mit dem Sammeln leerer Flaschen.
Willie lebt mit seinem 32-jährigen Freund Cherdsak und den Eltern des Freundes im Bezirk Khai Bang Rachan.
Neben dem Flaschensammeln verdient die Familie ihren Lebensunterhalt auch mit dem Sammeln von Regenbaumblättern, die für 35 Baht pro Sack an Düngemittelfabriken verkauft werden. Cherdsak sagte, er habe Willie vor drei Jahren in Pattaya kennengelernt und fügte hinzu, dass der Belgier sein Land verlassen habe, weil er das Leben als Familienvater satt hatte.
Er war in jungen Jahren gezwungen worden, eine Frau zu heiraten, und der gemeinsame Sohn leitet jetzt das Reisebüro der Familie.
„Willie kehrte nie mehr nach Belgien zurück, nachdem er es vor sechs Jahren verlassen hatte“, erzählte Cherdsak Reportern.
Cherdchais Vater Ping sagte, Willie sei ein guter Schwiegersohn, da er hart arbeite und im Haushalt helfe. Er fügte hinzu, dass Willie mit dem Flaschensammeln etwa 1.000 Baht im Monat verdient, womit die Strom- und Wasserrechnungen der Familie bezahlt werden können.
„Mein Sohn hat Willie gebeten, mit dem Flaschensammeln aufzuhören, aber er hört nicht darauf“, sagte Ping.
Da bekommt man immer schön halbwahre oder gar falsche Antworten.
Warum nicht einfach die richtigen Fachleute bei so einem existenziellen Thema fragen?
Ich stelle mich jetzt mal dazu und sage: alle hier haben nicht die richtige Antwort gegeben!
Einkommen, und/oder Leistungserbringung und/oder gewöhnlicher Wohnsitz als Deutscher in Deutschland ist voll steuerpflichtig in Deutschland. Immer.
Auch nur eines davon löst die Steuerpflicht aus.
Gewöhnlicher Wohnsitz hat als Deutscher nix mit 183 Tagen im Heimatland zu tun. Der kann schon bei wenigen Tagen Aufenthalt oder Verfügungsgewalt über Wohnraum gegeben sein.
Die 183 Tage betreffen eher Ausländer oder Deutsche in anderen Ländern.
Ist man jedoch in Thailand gemeldet und in D abgemeldet, sowie keine Wohnmöglichkeit, versteuert man wegen DBA jeweils deutsches Einkommen in D und thailändisches in T.
Auch hier muss man nicht zwingend deswegen 183 Tage in Thailand sein.
Wie schon richtig gesagt wurde, bringt die Thai Ehefrau nur etwas, wenn SIE über 183 Tage in D ist. Andere Steuerklasse.