Berufung im FIFA-Prozess gegen Valcke und Al-Khelaifi

ZÜRICH: Die Schweizer Ankläger sind mit den Urteilen im Prozess gegen den früheren FIFA-Generalsekretär Jerôme Valcke und Fußball-Funktionär Nasser Al-Khelaifi nicht einverstanden. Sie haben Berufung eingelegt, wie die Bundesanwaltschaft in Bern am Mittwoch bestätigte. Auch ein dritter Angeklagter, ein griechischer Geschäftsmann, war freigesprochen worden.

In dem Strafverfahren vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ging es um mögliche Korruption bei der Vergabe von Medienrechten an Weltmeisterschaften. Die Angeklagten hatten Fehlverhalten zurückgewiesen.

Valcke war im vergangenen Oktober vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung freigesprochen worden. Er wurde wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe auf Bewährung von 120 Tagessätzen über 200 Schweizer Franken (rund 185 Euro) verurteilt worden. Zudem sollte er der FIFA rund 1,75 Millionen Euro und eine Prozessentschädigung über 80.000 Schweizer Franken (74.000 Euro) zahlen. Valcke war im September 2015 von seinen Aufgaben beim Weltverband entbunden worden.

Al-Khelaifi, Präsident des Fussballclubs Paris-St-Germain und Besitzer der katarischen Mediengruppe beIN, war von der Anklage der Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung freigesprochen worden. Auch der griechische Geschäftsmann erhielt einen Freispruch.

«Mit ihrer Berufung verlangt die Bundesanwaltschaft, dass das erstinstanzliche Urteil dahingehend abgeändert wird, dass die drei Beschuldigten für die in der Anklage geschilderten Delikte verurteilt werden», teilte die Anklagebehörde mit. Sie hatte in den Verfahren für alle drei Angeklagten mehrmonatige «teilbedingte Freiheitsstrafen» gefordert, unter anderem 36 Monate für Valcke. Bei einer teilbedingten Freiheitsstrafe wird nur ein Teil der Strafe vollzogen. Der Vollzug der restlichen Strafe wird vorläufig aufgeschoben.

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