Aktuelle Meldungen der Luftfahrt am Dienstag

Foto: Freepik
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EU-Ratsvorsitz erwägt neuen Anlauf für überarbeitete Passagierrechte

BRÜSSEL: Welche Rechte haben Flugreisende bei Verspätung oder Ausfall? Vor fast zehn Jahren hat die EU-Kommission einen Vorschlag für überarbeitete Regeln vorgelegt. Doch die EU-Staaten konnten sich nicht einigen. Nun könnte neuer Schwung in die Verhandlungen kommen.

Flugreisende in der EU könnten bei Verspätung oder Ausfall ihres Flugs künftig mehr Rechte bekommen - in bestimmten Fällen aber auch weniger. Wie eine tschechische EU-Diplomatin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, erwägt der tschechische EU-Ratsvorsitz, ausgesetzte Verhandlungen der EU-Staaten über einen Gesetzesvorschlag zu Passagierrechten im Luftverkehr von 2013 wieder aufzunehmen.

Die EU-Kommission hatte damals vorgeschlagen, das Recht der Passagiere auf Information, Verpflegung und Entschädigung durch die Fluggesellschaften zu erweitern. Zugleich war jedoch auch vorgesehen, den Anspruch auf Entschädigung bei Flügen innerhalb der EU sowie kurzen internationalen Flügen unter 3500 Kilometern einzuschränken. Eine solche Entschädigung soll dem Vorschlag zufolge erst ab fünf Stunden Verspätung möglich sein - nicht wie bislang ab drei Stunden.

Die Behörde argumentierte damals, dass eine Drei-Stunden-Frist für die Fluggesellschaften oft zu kurz sei, um Ersatzteile oder -flugzeuge einzufliegen. Die aktuelle Regelung ermuntere die Airlines deshalb, Flüge zu streichen - was nicht im Sinne der Passagiere sei.

Ein anderer Teil des Vorschlags war, dass Airlines Fluggäste künftig spätestens eine halbe Stunde nach der vorgesehenen Abflugzeit detailliert über die Gründe für eine Verzögerung informieren müssten. Zudem müssten schon nach zwei Stunden Verzögerung Getränke und Snacks angeboten werden - und nicht erst nach vier. Außerdem definiert die EU-Kommission erstmals den Begriff der «außergewöhnlichen Umstände», auf den Airlines sich häufig berufen, um eine Entschädigung bei längeren Verspätungen zu vermeiden. Neu sollte zudem sein, dass ein Passagier auch dann einen Rückflug in Anspruch nehmen darf, wenn er den Hinflug verfallen lassen hat.

Über die Pläne der tschechischen Ratspräsidentschaft hatte zunächst das Magazin «Politico» berichtet. Weil die EU-Staaten sich nicht auf eine Position einigen konnten, wurden die Verhandlungen schon vor Jahren ausgesetzt. Die EU-Diplomatin betonte nun, viele Länder seien bereit, wieder an dem Vorschlag zu arbeiten. Jedoch könnten die Verhandlungen nur dann wieder aufgenommen werden, wenn in der zweiten Hälfte der Präsidentschaft - also von Oktober bis Dezember - noch genügend Zeit sei. Sollten sich die EU-Staaten einigen, müssten sie noch mit dem Europaparlament verhandeln. Das hat seine Position schon 2014 festgelegt.


Fraport rechnet 2022 mit mehr Passagieren

FRANKFURT/MAIN: Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport rechnet trotz der Engpässe im Passagierverkehr für 2022 mit mehr Fluggästen als zuletzt. Statt 39 bis 46 Millionen würden in Frankfurt in diesem Jahr 45 bis 50 Millionen Passagiere erwartet, teilte das im MDax gelistete Unternehmen am Dienstag in Frankfurt mit. Auch der Gewinn im Tagesgeschäft (Ebitda) soll dank des Verkaufs der Anteile am chinesischen Flughafen Xi'an mit 850 bis 970 Millionen Euro höher ausfallen als bisher gedacht, nach bisher avisierten 760 bis 880 Millionen Euro.

Allerdings schrieb Fraport sein Engagement am Flughafen in St. Petersburg wegen der Sanktionen gegen Russland auf null ab. Deshalb dürfte der Konzerngewinn in diesem Jahr statt 50 bis 150 Millionen lediglich null bis 100 Millionen Euro erreichen.

Im zweiten Quartal steigerte Fraport seinen Umsatz im Vergleich zum pandemiegeprägten Vorjahreszeitraum überraschend stark um 90 Prozent auf 809 Millionen Euro. Der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) legte um 14 Prozent auf knapp 338 Millionen Euro zu und fiel damit höher aus als von Analysten im Schnitt erwartet. Der auf die Aktionäre entfallende Gewinn ging jedoch infolge der Russland-Abschreibung um mehr als 30 Prozent auf gut 59 Millionen Euro zurück.

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