Abriegelung Pattayas: Neue Kontrollpunkte ab Dienstag

Herausforderung: Zugang in die Stadt beschränken, ohne Durchgangsverkehr zu behindern

Bürgermeister Sonthaya Khunpluem bei der Planung der neuen Standorte für die Checkpoints am Freitagnachmittag. Foto: PR Pattaya
Bürgermeister Sonthaya Khunpluem bei der Planung der neuen Standorte für die Checkpoints am Freitagnachmittag. Foto: PR Pattaya

PATTAYA: Am Freitag traf sich der Bezirksleiter von Banglamung Amnat Charoensri am späten Nachmittag mit Pattayas Bürgermeister Sonthaya Khunpluem, um die neuen Standorte für acht Kontrollpunkte zu bestimmen, an denen während der dreiwöchigen Abriegelung Pattayas einreisende Personen auf ihren Gesundheitszustand überprüft werden, nachdem einige der ursprünglichen Standorte wegen Verkehrsproblemen aufgehoben wurden. So auf der Autobahn 7 und entlang der Umgehungsstraße an der Eisenbahnlinie.

So sollen die neuen Kontrollpunkte zwar den Zugang in die Innenstadt Pattayas einschränken, nicht aber den Durchgangsverkehr in Richtung Sattahip oder Chonburi, der durch die Standorte der ursprünglichen Checkpoints zum Erliegen kam.

Personen, die die Kontrollpunkte passieren wollen, müssen sich ausweisen und entweder einen Anwohnernachweis vorlegen oder einen unausweichlichen Grund haben, wie z.B. einen Arzttermin, einen Termin bei der Einwanderungsbehörde oder einen Arbeitsplatz in Pattaya, um in die Stadt einreisen zu dürfen.

Die neuen Kontrollpunkte sollen ab Dienstag, 14. April 2020 in Kraft treten. Ihre genauen Standorte könnten noch endgültigen Änderungen unterliegen. Sie werden sich jedoch voraussichtlich an nachfolgenden Standorten befinden:

- Vor der Mareewit School

- In der Nähe von Mueang Jamlong

- Abzweigung nach Nordpattaya

- Abzweigung nach Zentralpattaya

- Abzweigung nach Südpattaya

- Kreuzung Thepprasit Road

- Kreuzung am Boon-Kanjanaram-Tempel

- I-Yakan-Kreuzung

Die neuen Checkpoints sollen jeweils stadteinwärts an den genannten Standorten errichtet werden und nicht direkt auf der Sukhumvit Road, um den Durchgangsverkehr nicht zu behindern.

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