2-Billionen-Kreditaufnahme ist verfassungswidrig

BANGKOK: Die von der Regierung geplante und vom Parlament bereits abgesegnete Kreditaufnahme von 2 Billionen Baht zur Verbesserung der Infrastruktur ist nicht mit der Verfassung vereinbar.

Die Richter urteilten am Mittwoch, das beschlossene Gesetz zur Kreditaufnahme verstoße inhaltlich und in der geplanten Ausführung gegen die Verfassung. Damit hat die Regierung einmal mehr vor dem Verfassungsgericht verloren. Demokratische Politiker hatten in einer Petition die Richter gebeten, zu entscheiden, ob das Gesetz über die Kreditaufnahme gegen die Paragrafen 169 und 170 der Verfassung verstoße. Und weil die geschäftsführende Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra gegen die Verfassung verstoßen hat, wollen Demokraten ein Amtsenthebungsverfahren beantragen.

Yingluck Shinawatra hatte bereits vor dem Urteilsspruch auf die Auswirkungen eines negativen Beschlusses der Verfassungsrichter hingewiesen. Das Königreich verliere die Möglichkeit, die Infrastruktur landesweit erheblich und zügig zu verbessern. Bei der Regierungspartei Pheu Thai heißt es indessen, es gäbe Alternativen, sich das erforderliche Geld anderweitig zu beschaffen. So über das jährliche staatliche Budget. Damit würde sich allerdings das Defizit erheblich erhöhen.

Die 2 Billionen Baht sollen in sieben Jahren, also bis 2020, ausgegeben werden: für den Ausbau des schienengebundenen Verkehrs im Großraum Bangkok, für den zweigleisigen Ausbau von Eisenbahnstrecken, für Hochgeschwindigkeitsstrecken von Bangkok nach Hua Hin, Pattaya, Nakhon Ratchasima und Phitsanulok, für die Erweiterung des Internationalen Flughafens Suvarnabhumi, für den Ausbau des Tiefseehafens Laem Chabang bei Pattaya sowie den Bau von Highways.

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