Haftbefehle gegen hohe russische Offiziere

​Weltstrafgericht 

Foto: Freepik
Foto: Freepik

DEN HAAG: Der Internationale Strafgerichtshof hat gegen zwei hohe russische Offiziere Haftbefehle wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine erlassen. Generalleutnant Sergej Kobylasch und Admiral Viktor Sokolow würden wegen gezielter Raketenangriffe auf zivile Ziele in der Ukraine vom Oktober 2022 bis mindestens März 2023 gesucht, teilte das Gericht am Dienstag in Den Haag mit.

Kobylasch (58) ist nach Angaben des Gerichts Generalleutnant und Kommandeur der Fernfliegerkräfte der russischen Luftwaffe. Sokolow (61) ist Admiral der Marine und war im fraglichen Zeitraum Befehlshaber der russischen Schwarzmeerflotte. Beide sollen für Raketenangriffe auf Elektrizitätswerke verantwortlich sein. Auch werden ihnen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt. Die Angriffe hätten Menschen schweren Schaden zugefügt.

Das Gericht stellte fest, dass es «ausreichend Gründe gibt anzunehmen, dass die beiden Verdächtigen die Verantwortung tragen für Raketenangriffe, die durch die Einheiten unter ihrem Befehl gegen das ukrainische Stromnetz» ausgeführt worden seien. Die Haftbefehle wurden nicht veröffentlicht mit Rücksicht auf den Schutz von Zeugen und andauernden Ermittlungen.

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj begrüßte die Haftbefehle. «Jeder russische Kommandeur, der Angriffe auf ukrainische Zivilisten und kritische Infrastruktur befiehlt, muss wissen, dass die Gerechtigkeit ihn ereilen wird», schrieb Selenskyj auf dem Portal X (früher Twitter). Strafjustiz auf internationaler Ebene dauere lange, sie sei aber unausweichlich.

Bereits vor einem Jahr hatte das Gericht auch internationale Haftbefehle gegen den russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin sowie Maria Lwowa-Belowa, die russische Beauftragte für Kinderrechte, erlassen. Beiden werden Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der Verschleppung und Zwangsadoptionen ukrainischer Kinder nach Russland zur Last gelegt.

Russland erkennt das Gericht nicht an. Doch die Ukraine hat die Zuständigkeit des Strafgerichtshofes anerkannt. Daher darf der Ankläger auch ermitteln. Chefankläger Karim Khan hatte schnell nach Beginn der russischen Aggression im Frühjahr 2022 Ermittlungen aufgenommen.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder
Juergen Bongard 14.03.24 22:18
@I.Kerp da irren Sie sich schon wieder mal
gewaltig. Vor dem Gerichtshof wurden 161 Straftäter angeklagt und 64 verurteilt. Darunter ehemalige Diktatoren und Generäle aus Afrika und Bosnien ...und Sie erklären hier grossspurig das alles nur sinnlose Beschäftigungmassnahmen für Richter sind. Ziemlich anmassend von Ihnen und Ihre Unkenntnis zumindest bedauerlich.
Ingo Kerp 06.03.24 13:50
Ein Symbolakt ohne Wirkung. Für die Richter eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, ohne Urteil nach Abchluß der Untersuchungen.