Touristen sollten Ausgangssperre ernst nehmen

​Mehrere Vorschriften des Strafgesetzbuches unterstehen ab sofort dem Militärgericht

Touristen sollten Ausgangssperre ernst nehmen

THAILAND: Die Militärregierung hat mit den Erlassen Nr. 37 und 38 angekündigt, dass nachfolgende Vorschriften des Strafgesetzbuches mit sofortiger Wirkung ausschließlich dem Militärgericht unterstehen.

Dies sind zum einen die Paragraphen 107 bis 122, welche sich mit den Majestätsbeleidigungs- oder Lèse-Majesté-Gesetzen beschäftigen, d.h. keine negativen Äußerungen über den König und die Königsfamilie.

Desweiteren wurden die Paragraphen 113 bis 118 dem Militärgericht unterstellt. Diese regeln Delikte gegen den Landfriedensbruch und die innere Ordung und Sicherheit. Dies sollen alle Residenten und Touristen ernst nehmen, denn darunter fällt auch ein Verstoß gegen die Ausgangssperre. Wer sich also nach 22 Uhr auf öffentlichen Straßen und/ oder Plätzen aufhält läuft Gefahr, vor ein Militärgericht gestellt zu werden. Dann hilft auch in vielen Fällen kein Anruf mehr bei seinem Rechtsanwalt, da nur in sehr beschränktem Umfang das Recht zur Hinzuziehung eines Anwaltes gestattet wird.

Hinzu kommt, dass bei einem Verfahren vor dem Militärgericht der Instanzenzug außer Kraft gesetzt wurde. Das heißt, es gibt keine Möglichkeit, der Berufung oder Revision.

Man sollte also auf Nummer sicher gehen und genügend Zeit einplanen, dass man vor 22 Uhr sein Haus oder Hotel erreicht.

(Foto: epa)

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