Einer Leserin kam zu Ohren, dass nüchterne Fahrer strafrechtlich belangt werden, wenn sie eine alkoholisierte Person in ihrem Fahrzeug transportieren:
Liebe Redaktion, die Thai-Verkehrspolizei taucht zunehmend mit Alkoholkontrollen im Straßenbild auf. In meinem Bekanntenkreis kursiert nun hartnäckig eine Information, die mich einigermaßen beunruhigt. Es heißt, wer als nicht alkoholisierter Auto- oder Motorradfahrer einen alkoholisierten Beifahrer oder Soziuspassagier dabeihabe, könne dafür strafrechtlich belangt werden. Angeblich gibt es Betroffene, die das aus erster Hand berichten. Ist Ihnen dazu etwas bekannt? Im Internet finde ich nichts, aber das muss ja nichts heißen.
Karla, Pattaya
Anm. d. Red.: Liebe Leserin, vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Interesse an unserem Magazin DER FARANG. Bisher ist uns nicht zu Ohren gekommen, dass man strafrechtlich belangt wird, wenn man als nicht alkoholisierter Verkehrsteilnehmer mit einem alkoholisierten Beifahrer in die Kontrolle gerät. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Beifahrer oder Soziuspassagier während der Fahrt Alkohol konsumiert und dabei erwischt wird, was per Gesetz verboten ist und strafrechtliche Konsequenzen sowohl für den Fahrer als auch Beifahrer hat. Vielleicht weiß jemand aus der Leserschaft mehr?
Die im Magazin veröffentlichten Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. DER FARANG behält sich darüber hinaus Sinn wahrende Kürzungen vor. Es werden nur Leserbriefe mit Namensnennung veröffentlicht!