Vorwürfe gegen Zschäpe zurückgewiesen

Hauptangeklagte Beate Zschäpe. Foto: epa/Joerg Koch
Hauptangeklagte Beate Zschäpe. Foto: epa/Joerg Koch

MÜNCHEN (dpa) - Im NSU-Prozess gegen mutmaßliche deutsche Rechtsterroristen in München haben die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe ihr Plädoyer fortgesetzt - und in teilweise scharfer Form weitere Anklagevorwürfe zurückgewiesen.

Die Bundesanwaltschaft ignoriere Fakten oder lasse solche unerwähnt, die Zweifel an den Behauptungen der Anklage aufkommen lassen könnten, sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München. Er warf den Anklägern insbesondere vor, sie hätten in ihrem Plädoyer Erklärungen Zschäpes völlig außer acht gelassen; oder den Einlassungen seiner Mandantin werde widersprochen, «wohl aus Prinzip und um die Anklage stimmig zu halten», sagte er.

Die Bundesanwaltschaft lege «Indizien und Fakten» so aus und interpretiere sie so, dass diese in das Anklageschema passten, kritisierte Borchert. Damit setze sich die Anklage «der berechtigten Kritik der Voreingenommenheit und einseitigen Beweiswürdigung aus».

Konkret wies Borchert beispielsweise den Vorwurf zurück, Zschäpe sei an der Beschaffung von Waffen für den «Nationalsozialistischen Untergrund» (NSU) beteiligt gewesen. Die Bundesanwaltschaft habe nicht nachgewiesen, dass Zschäpe auch nur eine einzige Waffe erworben habe.

Borchert hatte am Dienstag mit seinem Plädoyer begonnen, das er zusammen mit seinem Kollegen Mathias Grasel halten will. Die beiden Anwälte weisen insbesondere den zentralen Anklagevorwurf zurück, Zschäpe sei Mittäterin an allen Morden und Anschlägen des NSU gewesen. Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.

Die heute 43-jährige Zschäpe soll eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des «Nationalsozialistischen Untergrunds» gewesen sein und deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder
aurel aurelis 26.04.18 18:55
Geldverschwendung
Eine solche Täterin gehört schnellstmöglich verknack. Danach können die Verfahren der Nebenkläger, usw. stattfinden!