Mutmaßliche Islamisten festgenommen

​Anschlagsplan in Schweden

Ein Polizeibeamter sichert den Ort. Foto: EPA-EFE/Henrik Montgomery
Ein Polizeibeamter sichert den Ort. Foto: EPA-EFE/Henrik Montgomery

GERA: Zwei Männer sollen einen Anschlag auf das Parlament in Schweden geplant haben. Dabei sollen sie Anweisungen von einem IS-Ableger erhalten haben. Nun wurden sie in Deutschland festgenommen.

Zwei mutmaßliche Islamisten sind am Dienstag in Gera im mitteldeutschen Bundesland Thüringen wegen Terrorverdachts festgenommen worden.

Den beiden Afghanen wird vorgeworfen, einen Anschlag mit Schusswaffen nahe dem schwedischen Parlament geplant zu haben, teilte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Sie sollen demnach im Sommer 2023 Anweisungen von einem Ableger der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) erhalten haben.

Der Anschlag hätte eine Reaktion auf die damals in Schweden und anderen skandinavischen Ländern stattfindenden Koran-Verbrennungen sein sollen, teilte die Behörde weiter mit. Ziel sollten demnach Polizisten und andere Menschen sein. Dazu hätten sie enge Absprachen mit Funktionären des Islamischer Staat Provinz Khorasan (ISPK) getroffen, dem IS-Ableger in Afghanistan und Pakistan. Sie sollen im Internet zu den örtlichen Verhältnissen recherchiert und mehrfach versucht haben, sich Waffen zu beschaffen. Das sei erfolglos geblieben.

Einer der Beschuldigten soll sich demnach dem ISPK im August 2023 als Mitglied angeschlossen haben, dem anderen werfen die Ermittler die Unterstützung der Organisation vor. Bereits zuvor hätten beide in Deutschland Spenden für den IS in Höhe von rund 2000 Euro gesammelt. Das Geld haben sie den Ermittlern zufolge der Terrororganisation über Mittelsmänner zukommen lassen.

Beide sollen am Dienstag und Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dort sollen die Haftbefehle eröffnet werden, die schon vor knapp zwei Wochen ausgestellt wurden. Außerdem wird über eine mögliche Untersuchungshaft entschieden.

Konkret werfen die Ermittler den beiden neben der Mitgliedschaft beziehungsweise der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland auch die Verabredung zur Begehung eines Verbrechens, in dem Fall Mord, sowie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vor.

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