Law Lounge

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Heute wollen wir uns einmal mit Datenbanken in Thailand beschäftigen, welche es sowohl dem Anwalt auch als dem Interessierten leichter machen. Keine Sorge, dies wird nicht noch ein Bericht über die momentane – aber sehr interessante Frage, inwieweit Regierungs­stellen und Geheimdienste in unsere privaten Datenbanken eindringen dürfen. Diese Fragen und die möglichen Antworten hätten einen Umfang, da würde selbst die „dickste Ausgabe aller Zeiten des FARANG“, wie zuletzt veröffentlicht, nicht ausreichen. Die Datenbank des thailändischen Handelsregisters funktioniert schon seit Jahren sehr gut und ist geeignet, sich in wenigen Minuten einen groben Überblick über eine thailändische Firma zu machen. Öffentlich zugänglich sind die Daten zu den Geschäftsführern, die registrierte Adresse der Firma, das registrierte Stammkapital sowie der Hauptgesellschaftszweck und ob die Firma ihre Jahresbilanzen eingereicht hat.

Das Handelsregister gibt nähere Auskunft

Wenn man ins Detail gehen will, muss man sich auf den Weg zum Handelsregister machen, da bspw. die Gesellschafterliste und der Gesellschaftsrechtsvertrag nicht online zur Verfügung gestellt werden. Man arbeitet mit Hochdruck daran, die Daten auch in Englisch zur Verfügung zu stellen, und es funktioniert bereits in manchen Fällen, der genaue Prozentsatz ist uns jedoch unbekannt. Die verfügbaren Daten sind jedoch perfekt dazu geeignet, sich in wenigen Minuten einen ersten Überblick über einen möglichen Geschäftspartner, welcher als juristische Person auftritt, zu verschaffen. Hilfreich für uns sind auch die Datenbanken der Gerichte. Diese sind jedoch exklusiv auf Thai (da dies die Gerichtssprache ist). Man findet dort Auskünfte zu den einzelnen Verfahrensabschnitten, wie bspw. wann wurde eine Klage eingereicht, die Gerichtsnummer sowie den Verfahrensstand.

Eine Datenbank benötigt Pflege

Die Auskunft, welche man online abfragen kann, sollte aber auf jeden Fall bei Gericht noch einmal nachgeprüft werden, da nicht gesagt werden kann, wie gut die Datenbanken gepflegt sind. Meine Lieblingsgerichtsbarkeit – das Verwaltungsgericht – geht sogar noch einen Schritt weiter. Da es eine erhebliche Anzahl von Verwaltungsgerichtsverfahren gibt, welche im Wege von Beschlüssen entschieden werden, ohne dass es einer Beweisaufnahme bedarf, hat dies erst einmal den Anschein von einem „Geisterprozess“. Keine öffentliche Sitzung, keine mündlichen Beweisantritte. Da man die Parteien aber umfänglich informieren will und andererseits nicht für ein Telefonchaos auf der Geschäftsstelle sorgen möchte, hat jedes verwaltungsgerichtliche Verfahren einen sogenannten Zeitstrahl – oder „timeline“ im Neu-Deutsch. Dort wird mit genauem Datum aufgelistet, wann sich die Richter getroffen haben und was entschieden wurde. Das Sahnehäubchen ist eine Aussichtsprognose, bis wann der Fall entschieden sein soll. Man setzt sich also selber unter Druck, und nach unserer Erfahrung wurde bisher jede Frist eingehalten.

Datenbank vom Grundbuchamt

Vor Kurzem entdeckte ich eine interessante Datenbank vom Grundbuchamt, in welcher alle registrierten Condominien aufgeführt sind. Ich bin aber nicht sicher, ob es sich bei dieser Webseite um eine Beta-Version handelt, da diese nur sehr sporadisch funktioniert. Zunächst aber die Web-Adresse: www.condosearch.dol.go.th. Streitereien in Condominien gehören wohl in fast jeder Kanzlei zum Alltagsgeschäft. Viele Dinge können schnell geklärt werden, indem man sich einfach einen Überblick verschafft. Genau da will die Datenbank ansetzen. Es werden zunächst allgemeine Infos zum Gebäude selber mitgeteilt, wie der Name der Eigentumsanlage, die amtliche Registrierungsnummer und das Datum der Registrierung. Eine weitere Unterteilung behandelt die Anzahl der Gebäude und Stockwerke, die Anzahl der Wohneinheiten sowie die Mindestgröße einer Wohnung und die maximale Wohnfläche, welche in Privateigentum steht. Wichtig ist anzumerken, dass es sich dabei um Daten handelt, welche zu Beginn, d.h. bei der Regis­trierung des Condominiums eingereicht wurden und wahrscheinlich nie mehr nachgeprüft wurden. Interessant ist jedoch der letzte Teil. Dort findet sich der wohl aktuellste Teil, und zwar in Form des regis­trierten Verwaltungsrates des Condominiums. Von Bedeutung ist dabei der registrierte Verwalter. Dieser vertritt das Condominium nach außen und hat zahlreiche wichtige Funktionen. In vielen von den eingangs erwähnten Streitfällen besteht bspw. Unklarheit darüber, wer denn nun der regis­trierte Verwalter ist. Da dieser jedes Jahr in der Eigentümerversammlung neu gewählt werden muss, wird dieser Teil der Datenbank zumindest einmal im Jahr aktualisiert. Einziger Haken an der Sache ist, dass diese Webseite ebenfalls ausschließlich in Thai ist, und da man aufgrund der Eingabeform von Masken auch nicht auf Online-Translator zurückgreifen kann, bedarf es der Hilfe eines freundlichen Thais, der beim Übersetzen behilflich ist. (Foto: vege / Fotolia.com)

Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com

oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

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