Behörden gehen gegen Privatvermietung vor

Foto: Phuket Gazette
Foto: Phuket Gazette

PHUKET: Condominium-Besitzern, die ihre Wohnungen tageweise vermieten, drohen Strafzahlungen und sogar Haft, wenn sie ihre Immobilie nicht als Hotel registriert haben, warnt Phukets Vizegouverneur Chokdee Amornwat (im Bild) in der „Phuket Gazette“.

So hat das Landamt Phuket angekündigt, gegen Besitzer von Condo-Komplexen sowie auch von individuellen Privatbesitzern vorzugehen, die ihre Wohnungen illegal vermieten. Wer in seiner Wohnung oder seinem Condominium-Komplex einen hotelähnlichen Service anbietet, muss mit einer Strafe in Höhe von 20.000 Baht und bis zu einem Jahr Haft rechnen.

Auf Phuket gibt es 50.000 registrierte Hotelzimmer, das Landamt schätzt jedoch, dass in der Provinz 100.000 Zimmer schwarz vermietet werden.

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Harald Gressl 31.07.16 18:48
Vermietung eines Condos
Ich selbst betreibe in Pattaya ein Immobilienbüro über eine 2 Mio ThaiCompany, B-Visa und Arbeitsgenehmigung.
Das Thema ist schon etwas älter, vor einigen Monaten wurden Hotelseiten von Booking, Hrs etc. kontrolliert und dabei festgestellt, dass 1000 te Privatwohnungen illegal an Urlauber vermietet werden. Die Kontrolle ist eher auf Beschwerden großer Hotelketten zurückzuführen, da deren Auslastung auf 60-70 % gesunken war. Generell ist es nicht verboten ein gekauftes Condo per Mietvertrag für 6 oder 12 Monate weiterzuvermieten. Die Immigration hat gerade zur Verlängerung meines B-Visa mein Büro aufgesucht, das Personal und die Krankenkassenbeiträge kontrolliert. Dabei wurde u.a.. dieses Thema erörtert. Mit diesem Mietvertrag kann sich der Mieter eine Wohnsitzbescheinigung bei der Immigration holen und ist somit offiziell registriert. Wer die Wohnung auf eine ThaiCompany registriert hat, hat überhaupt kein Problem, da er für diese Company jährlich einen Jahresabschluss -balance sheet- dem Finanzamt vorlegen muss.
Diese sog. Vermietung an Urlaubern ist aber nicht nur Thailand illegal. Im Zuge der Flüchtingskrise in Deutschland hat man festgestellt dass es in Hamburg rund 20.000 Wohnungen gibt die als Ferienwohnungen oder Modellwohnungen in zig verschiedenen Foren angeboten werden. Dort nennt man es Zweckentfremdung von Wohnraum, die Bezirksämter kontrollieren jetzt sehr genau, die Strafen liegen bei bis zu 50.000 €.
Jürgen Franke 29.07.16 17:23
Lieber Roman
ich hoffe, dass er mich angemeldet hat. Seine Wohnung liegt neben meiner, aber er gehört auch zu den Hausbesitzern. In Uniform habe ich ihn lange nicht mehr gesehen, da er zwischen Bangkok und Phuket pendelt. Wer trägt eigentlich noch braune Uniformen?
Jürgen Franke 29.07.16 16:44
Das ist doch dann
für Sie ein Grund zur Freude. Können vermieten, ohne Steuern zu zahlen. Hautsache anmelden. Das ist alles.
Uli Sattler 29.07.16 16:44
Vermieten ist relativ....
Was versteht man den unter vermieten ??? Klar wenn ich meine Wohnung gegen Entgelt einem anderen zeitweise überlasse. Das würde aber im Umkehrschluß in Thailand heisen das ein Farang der eine Wohnung besitzt und diese "vermietet" ein Business hätte was er gar nicht haben darf, oder? Wenn ich aber meine Wohnung einem "Bekannten oder Freund" zur Verfügung stelle und der für Wasser und Strom aufkommt, würde ich das nicht als "vermieten" ansehen. Was ich dann nebenbei als kleines Dankeschön erhalte.....wer soll das kontrollieren ;-) Wie sich das natürlich verhält wen ich meine Wohnung öffentlich über ein Vermittlungsbüro vermieten lasse ist mir unklar. Aber ich denke mal dort werden entsprechende Steuern abgeführt werden.
Ingo Kerp 29.07.16 16:43
Privatvermietung
Dabei geht es nicht um die Vermietung eines eigenen Condos, was problemlos und nicht gesetzwidrig ist. Es geht um die Condos, die vermehrt auch von Farangs angemietet und dann weitervermietet werden. Zum Einen gesetzeswidrig insofern, als ein working permit fehlt und zum Anderen, das das Ganze in die schwarze Kasse fließt. Kein Mieter wird angemeldet und Steuern werden für die eingenommenen Beträge ebenfalls nicht bezahlt. In Pattaya gibt es eine Unmenge von illegal weitervermieteten Condos.
Beat Sigrist 29.07.16 15:01
@Jürgen Franke
Sie sind wohl heute mit dem linken Bein aufgestanden -anders kann ich mir Ihren boshaften Beitrag nicht erklären.Ich habe mich persönlich auf dem Landoffice informiert und ebenso bei der Immigration.Da ich fliessend Thai spreche gab es kein Problem bei meiner Frage - aber alle sagten mir, dass ich problemlos mein Condo vermieten kann und keine Steuern dafür bezahlen muss.Ich muss nur den Mieter bei der Immigration anmelden. Verstehen Sie jetzt meinen ersten Beitrag Herr Franke ? Falls nicht dann sind sie bereits jetzt um 15.00 sicher schon beim 10 Bier angekommen.
Jürgen Franke 29.07.16 13:18
Bravo Thailand
eine längst überfällige Maßnahme gegen diese Verbrecher, die jahrelang den Staat betrogen haben. Und wem diese Definition unklar sein sollte, wird sich entsprechend informieren müssen. So ist das eigentlich üblich.
Beat Sigrist 29.07.16 10:12
Unklare Definition
Was bedeutet in Thailand *tageweise* ? Wenn jemand für 3 Tage seine Wohnung vermietet muss er sich als Hotelier anmelden und Steuern bezahlen. Was gilt wenn er die Wohnung fix für eine Woche/Monat oder Jahr vermietet ? Muss er dies dann nicht anmelden und keine Steuern bezahlen , da dies gemäss Duden nicht mehr tagesweise bedeutet ? Wer kennt die genaue Gesetzeslage in Thailand und kann hier im Farang die Leser aufklären?