BANGKOK: Am Wochenende vor den Wahlen und am Wahlwochenende darf kein Alkohol verkauft und ausgeschenkt werden.
Das hat die Wahlkommission (EC) bestätigt. Am 16. und 17. März gilt das Verbot von Samstag um 18 Uhr bis Sonntag um 18 Uhr. Verkauf und Ausschank ist ebenso am 23. und 24. März, dem Tag der Parlamentswahl, von Samstag ab 18 Uhr untersagt. Am 17. März können bereits alle wahlberechtigten Thais ihre Stimme abgeben, wenn sie sich für diesen Tag haben registrieren lassen. Hochzeiten und Partys können stattfinden, aber ohne Alkohol. Weiter teilte die EC mit, in den sieben Tagen vor der Wahl dürfen keine Wahlumfragen mehr veröffentlicht werden.