Verfassungsgericht kippt Abtreibungsverbot

Foto: Khaosodenglish
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BANGKOK: Das Verfassungsgericht hat das seit Jahrzehnten geltende Abtreibungsverbot mit der Begründung aufgehoben, es widerspreche dem höchsten Gesetz des Landes.

In einem am Mittwoch ergangenen Urteil erklärte das Gericht, Artikel 301 des Strafgesetzbuchs, der Abtreibungen unter Strafe stellt und Ärzte, die sie durchführen, strafrechtlich verfolgt, sei verfassungswidrig. Das Gericht empfahl, das Gesetz entsprechend zu ändern, berichtet „Khao Sod“.

Die Richter bestätigten eine separate Rechtsklausel, die Abtreibungen unter verschiedenen Umständen erlaubt. Eine Familienplanungsgruppe sagte, das Urteil werde wahrscheinlich dazu beitragen, das mit Abtreibung verbundene Stigma zu bekämpfen, das jedes Jahr Dutzende von Frauen durch illegale Operationen in den Tod trieb. „Das Urteil wird die Rechte von Frauen garantieren und die Anzahl unsicherer Abtreibungen verringern", sagte Surasak Taneepanichskul, Präsident der Planned Parenthood Association von Thailand.

Das Gesetz drohte bisher einer Frau für eine Abtreibung eine Haftstrafe von drei Jahren und eine Geldstrafe von 6.000 Baht. Andere, die an der Abtreibung beteiligt sind, können zu fünf Jahren Haft verurteilt und mit einer Geldstrafe von bis zu 14.000 Baht belegt werden. In ihrer Entscheidung vom Mittwoch sagten die Richter, die pauschale Kriminalisierung von Abtreibungen nach Artikel 301 widerspreche einer Verfassungsklausel, die die Freiheit und die Rechte des Einzelnen garantiert.

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Jürgen Trummel 21.02.20 16:56
Ein beachtliches Urteil
Ich bin erstaunt über den Inhalt dieses Urteils und freue mich , daß die Verfassungsrichter den Mut gefunden haben , den betroffenen Frauen und deren Männern eine legale Möglichkeit für die Abtreibung zu eröffnen. Nun werden aber alle religiösen Kräfte versuchen, möglichst viele Einschränkungen durchzusetzen.
Norbert Kurt Leupi 21.02.20 16:02
Ein Lob an...
die weisen Richter ! Positiv an einem Schwangerschaftsabbruch ist doch in jedem Fall immer die SELBSTBESTIMMUNG der Frau über ihren eigen Körper ! Eine Frau kann sich frei entscheiden für oder gegen eine ungewollte Schwangerschaft , egal ob in einer Notlage oder aus anderen Gründen ! Gerade Minderjährige , Teenager oder junge Frauen verpfuschen sich durch eine frühe Mutterschaft ihr gesamtes Leben , speziell in TH , wo sich der " Erzeuger " schon während der Schwangerschaft oder nach der Geburt aus dem Staub macht und die junge Mutter im Regen stehen lässt ! Und wo landet dann das Mädchen , wenn es finanziell am Boden ist ???
Oliver Harms 21.02.20 14:37
Gut so
Das wird viele Mädchen und Frauen vor den nicht vorhandenen Bordellen als einzigen Ausweg nach der ungewollten Schwangerschaft Geld zu verdienen schützen
Ingo Kerp 21.02.20 13:14
Das wird sicherlich wieder eine Diskussion lostreten. Auf der einen Seite die Frauen, die ein Recht über ihren Koerper fordern, auf der anderen Seite die Fürsprecher für das ungeborene Leben. Welche Seite das groeßere Recht hat, wird keiner beantworten koennen. Dank neuerlicher gesetzlicher Regelung, gibt es zumindest jetzt eine juristische Klarheit.