1. FC Köln muss keine Provision für Modeste-Transfer bezahlen

Foto: epa/Joerg Schueler
Foto: epa/Joerg Schueler

KÖLN (dpa) - Fußball-Bundesligist 1. FC Köln muss keine Provision für den Transfer des Stürmers Anthony Modeste 2017 nach China bezahlen.

Das Landgericht Köln wies eine Klage der Petralito Sport Service GmbH gegen den Bundesliga-Tabellenletzten auf zwei Millionen Euro Provision mit der Begründung zurück, dass ein finanzieller Anspruch für die Vermittlung des Spielers nach China nicht bestehe, teilte die Behörde am Dienstag mit. «Unsere Auffassung ist durch die Zeugenaussagen deutlich gestützt worden. Wir sind sehr froh, dass das Gericht unserer Haltung gefolgt ist und die Klage abgewiesen hat», sagte Kölns Geschäftsführer Alexander Wehrle in einer Clubmitteilung.

Modeste war 2017 für eine Summe zwischen 30 und 35 Millionen Euro nach China gewechselt und Mitte November 2018 wieder zum Traditionsclub zurückgekehrt. Das Urteil ist nach Angaben des Landgerichts noch nicht rechtskräftig, die Beratungsfirma kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Köln einreichen.

Im Januar hatte das Gericht bei einem ersten Verhandlungstermin zunächst durchblicken lassen, dass der Berater einen Anspruch auf Provision habe. Anfang Oktober wurde als Zeuge der italienische Weltmeister Fabio Cannavaro befragt, der von 2016 bis 2017 bei Modestes späterem chinesischen Vereins Tianjin Trainer war. Cannavaro hatte ausgesagt, dass Giacomo Petralito «eine große Rolle in dem Deal gespielt habe». Die 21. Zivilkammer war nach der Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass Petralito «einen wesentlichen Beitrag zum Transfer des Spielers Modeste geleistet hat».

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