Friseur-Verbot für Ungeimpfte war verfassungswidrig

Österreichische Regierung lockert Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Foto: epa/Christian Bruna
Österreichische Regierung lockert Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Foto: epa/Christian Bruna

WIEN: Das mehrfach verlängerte Friseur-Verbot für Ungeimpfte in Österreich war verfassungswidrig. Das verkündete der Verfassungsgerichtshof am Dienstag. Von Mitte November 2021 bis Ende Januar 2022 war ein Lockdown für Menschen in Kraft, die nicht geimpft oder im vergangenen Halbjahr von Covid-19 genesen waren. Sie durften ihre Häuser für Arbeit, Bildung oder Besorgungen des täglichen Bedarfs verlassen. Friseurbesuche fielen aber nicht darunter.

Die Einschränkungen galten zunächst nur für zehn Tage, wurden vom Gesundheitsministerium jedoch wiederholt auf insgesamt elf Wochen ausgedehnt. Das Gericht folgte dem Argument eines Klägers, wonach Friseurbesuche nach einer so langen Zeit auch zum Grundbedürfnis werden.

In einem weiteren Urteil befand das Verfassungsgericht, dass es während des generellen Lockdowns im Herbst 2021 keine Ausnahmen für religiöse Veranstaltungen hätte geben dürfen.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder
Rene Amiguet 03.08.22 14:30
Diskrminierung
Eine solche Diskrminierung ist ein Fehler weil diese Impfung sowieso nur ein Big Buisiness der Impfstoffhersteller ist. Diese Impfung bietet keinen Schutz. Deshalb kann die Impfgegner gut verstehen da man inzwischen die negativen Nebenwirkungen erkannt hat.